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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
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Hauptteil

A. Ausschaltung aus dem beruflichen und wirtschaftlichen Leben

I. Berufsverbote

1. Der öffentliche Dienst

In den Monaten nach der Machtergreifung mußten Hitlers Kabinett und die Partei darum bemüht sein, ihre Politik vor allem in den Kreisen der Beamten zu festigen und diese auf ihre Linie einzuschwören. Damit wurde eine Reform der Beamtengesetzgebung in Gang gesetzt, die imGesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 1 ihren Aus­druck fand und die entgegender beabsichtigten Konsolidierung des Berufs­beamtentums [. . .] über Jahre hinaus eine stete Beunruhigung der Beamten [bewirkte]" 2 . Diese erste gesetzliche Maßnahme der neuen Machthaber gegen ihnen mißliebige Personen enthielt neben anderen Entlassungsgründen den entscheidenden § 3 (sog. Arier-Paragraph), der die obersten Reichs- und Landesbehörden ermächtigte,Beamte, die nicht arischer Abstammung" waren, in den Ruhestand zu versetzen. Ausgenommen blieben Beamte, die schon bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Amt waren oder die als Frontsoldaten in diesem Krieg gekämpft hatten oder deren Väter oder Söhne gefallen waren. Nach § 15 fanden die Vorschriften über Beamte sinn­gemäße Anwendung auf Angestellte und Arbeiter. Als nicht arisch galt, wie die wenige Tage später erlassene Durchführungsbestimmung 8 besagte, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatte. Diese Bestimmungen wur­den im weiteren Verlauf der Gesetzgebung auf alle Berufe und Bildungs­wege ausgedehnt, die einem staatlichen Zulassungsverfahren unterworfen waren.

In der Folgezeit waren die bremischen Verwaltungsbehörden damit be­schäftigt, die vom Gesetz gemeinten Personen in ihren Reihen aufzuspüren. Doch ging das natürlich nicht von heute auf morgen. Die erste Reaktion kam vom Justizkommissar des Senats, Senator Theodor Laue 4 , der seinen Geschäftsbereich überprüfen ließ 5 . Wenn es dort auch keine jüdischen Richter und Beamten gab, so entpuppte sich doch ein jüdischer Büroange­stellter sogleich als komplizierter Ausnahmefall. Er wurde erst ein Jahr

1 RGBl I S. 175.

2 Uwe Dietrich Adam, Judenpolitik im Dritten Reich, Düsseldorf 1979, S. 63. Vgl. zum folgenden Holger G. Hasenkamp, Die Freie Hansestadt Bremen und das Reich 19281933, Bremen 1981, S. 232 ff.

3Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 11. 4. 1933 (RGBl I S. 195).

4 über Theodor Laue vgl. Herbert Schwarzwälder, in: Bremische Biographie, S. 309 ff.

5 Schreiben des Justizkommissars vom 10. 4. 1933 an Gerichte und Oberstaats­anwaltschaft (Qu. 11, Nr. 4).

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