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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
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wurden, ob sie diese zu jenem Zeitpunkt tatsächlich noch für Geschäfts­beziehungen benötigten oder sie zum Auskundschaften von Auswanderungs­möglichkeiten, ja, zur Verwirklichung illegaler, d. h. vorher nicht angekün­digter Auswanderungspläne benutzten, ist nicht bekannt 804 . Ab Oktober 1938 waren Auslandspässe für Juden nur noch gültig, wenn sie mit einemJ" gekennzeichnet waren 805 .

3. Antijüdische Maßnahmen im Jahre 1938 a) Gesetzliche Vorkehrungen

Mit der Beurlaubung Hjalmar Schachts als Reichswirtschaftsminister im Herbst 1937 vollzog sich ein bedeutsamer Wandel in der staatlichen Juden­politik 808 . Hermann Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan und seine Behörde bestimmten auch nach der Übernahme des Wirtschafts­ministeriums durch Walther Funk das Geschehen in der Wirtschaft. Was die Verdrängung der Juden betraf, so sah man zwei Wege: erstens eine Er­schwerung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch ähnliche Maßnahmen wie bisher, d. h. durch Propaganda und Boykotte, bis mehr und mehr Geschäfte freiwillig an Arier abgegeben wurden. Dieser Prozeß derfreiwilligen Arisierung" hätte sich über eine lange Zeit erstreckt und wäre von fort­währender wirtschaftlicher Unruhe und Unsicherheit begleitet gewesen. Als zweiten Weg sah man eine Beschleunigung dieser Vorgänge durch straffe Lenkung der Arisierung. Doch wer sollte das organisieren Staat oder Partei? Eine staatliche Steuerung erforderte eine umfangreiche Vorberei­tung der gesetzlichen Grundlagen, eine Arisierung durch die Partei war zu leicht der Willkür und dem Eigennutz der Parteifunktionäre ausgesetzt. So wählte man schließlich einen Mittelweg: Neben weiteren Wirtschafts­erschwerungen sollte die Partei mit der organisierten Arisierung beginnen, der Staatstufenweise" eingeschaltet werden.

Noch im Herbst 1937 hatten Arisierungen größeren Ausmaßes in der Industrie eingesetzt. Aus wirtschaftlichen Gründen, vor allem der Expan­sion, konnte es vielen Unternehmen nur recht sein, in ihren Bemühungen um die Übernahme jüdischer Firmen der gleichen Branche von Reichsbehör­den und Parteistellen unterstützt zu werden. Natürlich dauerte es nicht lange, bis auch Groß- und Einzelhandel ihre Chance einer Expansion oder

304 Generell zählte die Auswanderung nach dem Erlaß des RMdl vom 16. 11. 1937 (Anm. 300) zu den Ausnahmefällen, für die einem Juden ein Paß ausgestellt werden durfte; dann war sie aber der Zweck der Reise und entsprechend mit Abgaben aller Art belegt, die man gern umgehen wollte. Weitere Ausnahmen waren möglich bei schwerer Erkrankung oder Todesfällen von Angehörigen, bei eigener Erkrankung und bei dem Besuch von Kindern in ausländischen Erziehungsanstalten.

305Verordnung über Reisepässe von Juden" vom 5. 10. 1938 (RGBl I S. 1342). Vgl. S. 219.

306 Das folgende nach Genschel, S. 144 ff.

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