II. Handel und Wirtsdiaft
1. Der Boykott von März/April 1933
Schon kurz nach der Machtübernahme kam es zur ersten ausdrücklich gegen die Juden gerichteten und zentral gelenkten Aktion, dem Boykott vom 1. April 1933. Seine Bedeutung geht weit über diesen einen Tag hinaus und rechtfertigt eine gründlichere Untersuchung der Vorgeschichte, Maßnahmen und Folgen.
Zu der Auseinandersetzung mit dem Boykott gehört die Klärung des Begriffes. „Boykott ist die Schädigung eines einzelnen oder einer Personengruppe durch Verruf." 104 Verruf setzt einen Verrufer voraus, z. B. Partei und Staat, einen Adressaten der Verrufserklärung, z. B. die Öffentlichkeit, und einen Verrufenen, z. B. die Juden.
Während wegen ihrer Vielfalt die Arten des Verrufs nicht erfaßt werden können, sind Aussagen zum Zweck des Verrufs möglich. Als „sittenwidrig" gilt in der Rechtsprechung, „wenn das an den Verrufenen gestellte Verlangen unzumutbar, oder, was dem gleichkommt, auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist [...] Sittenwidrig ist das Boykottziel auch dann, wenn es die Existenzvernichtung oder Schädigung des Boykottierten zum alleinigen, also zum Selbstzweck hat." 105
Das Mittel des Verrufs kann sich auch als sittenwidrig erweisen, wenn der Verrufer „den Gegner in beschimpfender Weise angreift oder mittels Unterdrückung oder Entstellung des wahren Sachverhaltes in aufreizender Form die Leidenschaften der Volksklassen aufzustacheln sucht" 10 *.
a) Entwicklung
Nachdem seit Februar 1933 verstärkt antijüdische Parolen verbreitet wurden, war es das Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933, das erste Aktionen gegen jüdische Firmen in Gang setzte. Mit der erklärten Absicht, Feinde der Partei zu treffen, trat vor allem die SA bei den Boykotts in den Vordergrund. Helfer fand sie bei den Mitgliedern des „Kampfbundes des gewerblichen Mittelstandes", denen jedes Mittel recht war, die verhaßte Konkurrenz zu schädigen 107 . Mit Flugblättern, Transparenten und Sprechchören wandten sie sich an die Öffentlichkeit, schüchterten Kauflustige durch Drohungen, Personenkontrollen und namentliche Erfassung ein, schreckten
104 J. Becker u. a., Bundesentschädigungsgesetz. Kommentar, Berlin und Frankfurt 1955, S. 367 ff.
105 Ebd.
106 Ebd.
107 Genschel, S. 44. Uber Herkunft und Tätigkeit des „Kampfbundes" s. Heinrich Uhlig, Die Warenhäuser im Dritten Reich, Köln und Opladen 1956, S. 66 ff., 71 ff., 105 ff.
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