wollten. Für die nötigen Investitionen brauchten sie Geld. Zum anderen zog eine solche Aktion neben der Kaufsumme andere Unkosten nach sich, z. B. durch den Ersatz des jüdischen Personals — häufig ja Angehörige des Vorbesitzers —, durch Auffrischung der Lagerbestände, Modernisierung des Ladens, verstärkte Werbung und ähnliches mehr. Daher war der Antrag auf einen Bankkredit in Höhe von RM 10 000,—, wie er zum Zwecke der Arisierung des jüdischen Damenputzgeschäftes Podolsky gestellt wurde, nur einer von vielen 356 .
Offensichtlich versuchten einige der neuen Inhaber, ihre Unkosten über Preiserhöhungen vom Verbraucher mittragen zu lassen. Das konnte nicht im Sinne der Propaganda sein, die gerade die angeblichen Wucherpreise der Juden anprangerte. So erging auch an den Bremer Einzelhandel die Weisung, „daß Arisierungen nicht zu Preiserhöhungen für den Verbraucher führen dürfen". Alle Verantwortlichen sollten Anträge auf Preiserhöhung oder Befreiung von bestehenden Preisvorschriften ablehnen 357 .
Eine Unterstützung wurde den Besitzern ehemals jüdischer Geschäfte aus anderer Richtung zuteil. Verschiedene Organisationen der gewerblichen Wirtschaft hatten sich beim Deutschen Werberat über die bisher propagierten Werbemethoden beschwert. Wendungen wie „Arisch seit Gründung" oder „Seit 100 Jahren in arischem Familienbesitz" benutzten immer mehr Unternehmen, um sich von der jüdischen Konkurrenz abzuheben. Das wurde für die Arisierungsbemühungen zum Bumerang. Entjudete Firmen konnten solche Vorzüge nicht herauskehren und waren mithin im Wettbewerb benachteiligt. Da dies „geeignet sei, die Überleitung ehemals jüdischer Betriebe in arische Hände zu erschweren", so erklärte der Werberat, „sei eine derartige Werbung nicht zu billigen" 358 . Mit einem weiteren Werbeversuch war diese Institution nicht einverstanden: Geschäftstüchtige verkündeten schon vor einer endgültigen Arisierung mit Plakaten an den betreffenden Geschäften und Rundschreiben an die Kundschaft: „Geschäft verkauft an arische Hand, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden." 359 Der Werberat empfand das als Täuschung der Kunden und untersagte solche Hinweise.
Arisierungen im Herbst 1938
Spätestens bis zur Mitte des Jahres mußte den jüdischen Geschäftsinhabern klargeworden sein, daß alle wirtschaftlichen Gesetze und Anordnungen nur einen Sinn hatten: ihre weitere Verdrängung bis zur totalen Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben. In dieser Situation wählten jetzt viele mehr oder weniger freiwillig den Rückzug aus ihren Geschäften.
356 Aktennotiz vom 20. 7. 1938 (Qu. 99).
357 Erlaß des Reichskommissars für Preisbildung vom 1. 9. 1938 (Der Einzelhändler, 1. 10. 1938).
358 Der Einzelhändler, 15. 9. 1938.
359 Ebd.
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