Die Handelskammer 281 verfolgte skeptisch die Verteilung der Broschüre und sah offensichtlich mit Bedenken wegen der bereits eingetretenen Geschäftsschädigungen einer beabsichtigten korrigierten Neuauflage entgegen 282 . Der Inhaber einer Bremer Im- und Exportfirma wies auf die Wirkung der Zeitungserklärungen im Ausland hin und monierte, daß nicht vor der Herausgabe des „Büchleins" gründlich recherchiert wurde. Seine Frage „Sollten denn nicht Einzelaktionen in der Judenfrage überhaupt für die Zukunft unterbleiben?" 283 traf genau den Tenor der Verfügungen des Reichswirtschaftsministers, der am gleichen Tage gerade nochmals „alle regionalen und fachlichen Maßnahmen" gegen die wirtschaftliche Betätigung von Juden als illegal angeprangert hatte. Schließlich diente ihm noch der Bremer Alleingang dazu, seiner Haltung in dieser Frage Nachdruck zu verleihen, indem er über die Reichswirtschaftskammer die Industrie- und Handelskammern auf diesen „Einzelfall" verwies und sie ersuchte, „Anträge oder Anregungen, Firmen als nichtarisch zu bezeichnen oder Listen nichtarischer Firmen aufzustellen oder weiterzugeben, [...] abzulehnen" 284 .
Das Zigarrengeschäft „Alt-Bremen"
Dieser Fall ist typisch für die Zeil nach den „Nürnberger Gesetzen": Einerseits war der offizielle Startschuß zu einer Sonderstellung der Juden im Wirtschaftsleben noch nicht gegeben, andererseits waren manche Bürger so sehr gegen alles Jüdische eingenommen, daß sogar Firmennamen ihr Mißfallen erregten.
In Bremen hatten einige Personen Anstoß genommen an der Firmenbezeichnung des im Stadtzentrum, in der Sögestraße 13, gelegenen Zigarrengeschäftes „Alt-Bremen" 285 . Man argwöhnte, der jüdische Besitzer Maximilian Cohn habe sein Geschäft zur Irreführung des Publikums erst neuerdings so benannt. Tatsächlich griffen die Behörden die Vermutungen auf und forschten nach. Es stellte sich heraus, daß die Firma unter diesem Namen bereits Anfang des Jahres 1921 ins Handelsregister eingetragen worden war 286 . Da mithin nichts Ungesetzliches vorlag, riet man der Polizei zu einer Überprüfung der Namensangabe am Geschäft. Doch waren auch in diesem Punkte die Vorschriften beachtet: Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname fanden sich deutlich lesbar an sichtbarer Stelle des
281 Der amtliche Name der Handelskammer Bremen wurde am 22. 10. 1934 in Industrie- und Handelskammer Bremen umgeändert.
282 Aktenvermerk vom 4. und 5. 11. 1935 zwecks Information des Präses der HK (ebd.)
283 Schreiben des Carl von Holtz vom 4. 11. 1935 an den Präses der HK (ebd.).
284 Schreiben des RWiM vom 7. 12. 1935 an die Reichswirtschaftskammer (ebd.).
285 Nach den Stimmungsberr. der Kreispropagandaltg. vom 13. und 17. 3. 1936 (Qu. 27).
286 Maximilian Cohn* war 1919 als Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges aus dem Osten nach Bremen gekommen und hatte sich hier das Geschäft aufgebaut.
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