nicht gelang, zeigten die Berichte ihres dortigen Vertreters. Sie sprachen von stillem Boykott, Protestversammlungen und völligem Unverständnis für das deutsche Verhalten. Sie veranschaulichten, wie jüdische Juweliere ihn eisig empfingen, keine Verkaufsgespräche aufkommen ließen und ihre Ware anderweitig bezogen. Noch Ende Mai mußte der Vertreter der Silberwarenfabrik seine Reisetätigkeit wegen mangelnder Verkaufserfolge abbrechen.
Aus dem Dargestellten dürfte hervorgehen, daß man den Boykott einerseits als erste offizielle Umsetzung des nationalsozialistischen Antisemitismus in die Praxis verstehen muß, als Probe, letztlich als Auftakt. Andererseits sind es gerade die ausländischen Reaktionen, die — in der bisherigen Literatur über den Boykott meist nur beiläufig erwähnt — insofern wichtig wurden, als sie ein verzögerndes Moment darstellten. Die Regierung mußte sich klar darüber sein, daß sie zu diesem Zeitpunkt den probeweise eingeschlagenen Weg nicht weitergehen konnte, ohne die Weltöffentlichkeit in ihrer Entrüstung noch mehr zu reizen. Es ist durchaus denkbar, daß ohne Regulativ von außen die späteren antijüdischen Wirtschaftsmaßnahmen auch jetzt schon initiiert worden wären. Die Verantwortlichen sahen ein, daß sich die Gemüter beruhigen mußten, wenn Politik und Wirtschaft ohne Schaden davonkommen sollten. Abzusehen war auch, daß die Regierung nach einer Stabilisierung ihrer Macht eine Einmischung des Auslandes in die deutsche Innenpolitik zurückweisen konnte, ja, diese bei außenpolitischen Erfolgen gar nicht gewagt werden würde. Das bedeutete dann die Auslieferung der Juden an die Nationalsozialisten.
2. Antijüdische Maßnahmen bis Ende 1937 a) Die Haltung der Reichsregierung
Da Staat und Partei nun eine Beruhigung anstrebten, ergingen im Laufe des Jahres 1933 viele Anordnungen und Verfügungen, die nachdrücklich willkürliches und eigenmächtiges Vorgehen gegen jüdische Betriebe untersagten. Einer der Hauptadressaten war der „Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes", der offenbar den Wettbewerb im Einzelhandel immer wieder durch boykottähnliche Übergriffe auf jüdische Geschäfte zu regeln suchte 171 .
Der Deutsche Industrie- und Handelstag war in dieser Zeit die Institution, die mit Anfragen von Handelskammern, Wirtschaftsverbänden und Firmen bestürmt wurde. Ihrer Hartnäckigkeit in der Frage, welches Unternehmen nun zwecks entsprechender Maßnahmen als jüdisch oder arisch zu gelten habe, konnten die verantwortlichen Minister nicht ausweichen 172 . Der Reichs-
171 Schreiben des RWiM an die Landesregierungen vom 12.5. 1933 (Qu. 22); „Anordnungen zum Schutze der Wirtschaft" vom 16.5.1933, in: Bremer Nachrichten, 17. 5. 1933.
172 Mit dieser Frage mußte sich das RWiM übrigens noch über Jahre hinaus beschäftigen. Ab 1. 3. 1938 stand allein den Industrie- und Handelskammern die Entscheidung zu, ob ein Unternehmen als jüdisch anzusehen sei. Uber diese
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