ministers, wonach die Gemeindebehörden selbst über die Zulassung von „Zweigniederlassungen nicht ortsansässiger Kaufhäuser oder sonstiger nicht ortsansässiger Großbetriebe" entscheiden sollten 267 . Dieser Hinweis half: Am 20. Dezember 1934 wurde der Firma Cords die umstrittene Erlaubnis entzogen 268 .
Als im Juli 1935 die Berliner Behörden mitteilten, die Zulassung der Firma Cords zur Annahme von Bedarfsdeckungsscheinen sei zurückgenommen worden, schienen diejenigen recht behalten zu haben, die jüdische Hintermänner vermutet hatten. Aus der Begründung für diese Maßnahme ging nämlich hervor, daß die Firma sich ab März 1935 gegen einen Kredit von RM 200 000,— einer jüdischen Textilgesellschaft gegenüber verpflichtet hatte, nur von ihr Waren zu beziehen 269 . Daraufhin wurde die Zulassung für die Bremerhavener Zweigstelle sofort entzogen 270 . Die Beschwerde, die Cords einlegte, löste zwischen den maßgeblichen Stellen schwere Meinungsverschiedenheiten darüber aus, ob eine Firma schon als jüdisch anzusehen sei, wenn sie nur mit jüdischen Firmen zusammenarbeite. Im Herbst 1935 beantragte man endlich eine grundsätzliche Entscheidung in Berlin 271 , und Anfang Dezember hieß es: „Nach nochmaliger eingehender Prüfung ist die Firma Gustav Cords für die Annahme von Bedarfsdeckungsscheinen der Ehestandsdarlehen und der Bezugscheine für Hilfsbedürftigenkleidung wieder zugelassen worden." 272 Damit war auch die Zulassung für die Filialen im Bremer Raum „nicht mehr zu umgehen" 273 und die leidige Frage für Cords nach fast zwei Jahren erledigt.
d) Beispiele für die Zeit nach den „Nürnberger Gesetzen"
Die Broschüre.....auch Dich geht es an!"
Einen Tag nach der Verkündung der „Nürnberger Gesetze" beschäftigte sich die Bremer Kleinhandelskammer mit der Frage der Kennzeichnung arischer Geschäfte und in diesem Zusammenhang mit den Möglichkeiten einer Hervorhebung nichtarischer Betriebe 274 . Man kam auf die Idee, eine Broschüre zu drucken, in der alle jüdischen Geschäftsleute Bremens nament-
267 Ebd.
268 Schreiben des Sen. für die Wirtschaft vom 12.3. 1935 (ebd.). Als Grund wurde „Mißbrauch trotz mehrfacher Verwarnung" genannt; dieser Vorwurf scheint nur vorgeschoben zu sein.
269 Schreiben der Bremischen Vertretung vom 19. 7. 1935 mit Mitteilung und Begründung aus Berlin (ebd.).
270 Ebd.
271 Schreiben des Oberbgm. von Berlin vom 31. 10. 1935 (Qu. 78).
272 Schreiben des Oberbgm. von Berlin vom 4. 12. 1935 an den Sen. für die innere Verwaltung (ebd.).
273 Vermerk des Sen. für die innere Verwaltung vom 6. 12. 1935 auf dem Berliner Bescheid.
274 Sitzung der Kleinhandelskammer vom 16. 9. 1935 (Qu. 121).
78