Nachzutragen bleibt, daß sich die Senatoren auf neuerliche, diesmal frühzeitige Anfrage des Bremerhavener Oberbürgermeisters hin 221 Anfang 1936 wieder für Nichtzulassung polnischer Juden aussprachen 222 . Doch Bremerhaven hegte Zweifel 223 und bewirkte damit eine Uberprüfung des Beschlusses. Als der Senator für die innere Verwaltung seinen Kollegen zu bedenken gab, daß der Reichsinnenminister einen nochmaligen Verstoß gegen seine Anordnungen sicher nicht hinnehmen werde, zogen sie sich aus der Affäre, indem sie feststellten, die Vergebung der Marktplätze sei wegen der damit verbundenen Gebühreneinnahme eine Selbstverwaltungsangelegenheit und somit von Bremerhaven eigenverantwortlich zu regeln 224 .
c) Die unterschiedliche Haltung gegenüber Handelsunternehmen Die Baumwollfirma Cohn
Ohne auf die komplizierten wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen des Falles näher einzugehen, soll an diesem Beispiel gezeigt werden, wie die Stillegung einer jüdischen Firma vor den „Nürnberger Gesetzen" noch durch wirtschaftliche Erwägungen verhindert werden konnte.
Im Februar 1934 teilte die Justizpressestelle Bremen mit, die Inhaber der Baumwollfirma S. L. Cohn & Sohn, Ernst Cohn und Karl Biehusen, seien von der Zollfahndung festgenommen worden wegen des Verdachts, entgegen dem Volksverratgesetz 225 bedeutende Vermögenswerte im Ausland nicht gemeldet zu haben 228 . Diese Nachricht schlug ein wie eine Bombe, denn sie betraf eine Firma und Familie, die — schon seit Jahrzehnten in Bremen ansässig — eine Art Baumwolldynastie darstellte und in diesem Bereich eine bedeutende Rolle spielte. Jetzt wandte sich der Betriebsrat der Firma sofort an den Treuhänder der Arbeit, in Bremen der Regierende Bürgermeister selbst, um für den Fall einer geplanten Auflösung warnend auf die Existenzgefährdung der 230 Arbeiter und Angestellten hinzuweisen 227 . Tatsächlich griff dieser ein und unterstützte die Bemühungen, die Firma vor künstlich herbeigeführtem Zusammenbruch zu retten und eine Erschütterung der Baumwollbörse zu vermeiden. So wurden zur Abwendung von Zwangseingriffen die Verpflichtungen des Geschäfts mit Hilfe anderer bremischer Baumwollfirmen, Banken und Steuerbehörden erledigt.
Zwischen den beteiligten Kaufleuten, Juristen und den zuständigen Reichsministerien entspann sich ein reger Schriftwechsel 228 um die Frage, ob und
221 Schreiben des Oberbgm. vom 13. 1. 1936 (ebd.).
222 Senatorenbesprechung vom 29. 1. 1936 (Qu. 1).
223 Schreiben des Oberbgm. vom 29. 4. 1936 (Qu. 64).
224 Senatorenbesprechung vom 27. 5. 1936 (Qu. 1).
225 „Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft" vom 12. 6. 1933 (RGBl I S. 360).
226 Mitt. der Justizpressestelle vom 14. 2. 1934 (Qu. 17).
227 Schreiben vom 15. 2. 1934 (ebd.).
228 Ebd.
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