So änderte sich am bisherigen Bild wenig. Mit der Festigung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse ging eine Besserstellung des Mittelstandes einher, die zugleich eine gewisse Beruhigung und gemäßigtere Töne mit sich brachte. Gesetzliche Bestimmungen dieser Zeit waren nicht einschneidender als in den vorherigen Jahren. Ziel war es offensichtlich, „die Juden aus den halböffentlichen Stellungen des Wirtschaftslebens zu verdrängen und in einigen Bereichen ihre Neuzulassung zu verhindern" 183 . Die jüdischen Geschäftsleute aber wurden durch verschiedene Äußerungen der antisemitischen Stimmung auf ihre prekäre Lage aufmerksam gemacht.
b) Das Verhalten bremischer Interessengruppen vor den „Nürnberger Gesetzen"
Boykott des Getreidehandels
Neben dem „Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes" erwies sich eine weitere Vereinigung als besonders rigoros in ihren Forderungen: der „Deutsche Landhandels-Bund". Seine Leitung im Gau Weser-Ems mit Sitz in Bremen inszenierte im September 1933 eine Kampagne gegen im Getreidehandel tätige Juden. In Rundschreiben an die Fachgruppe „Makler und Agenten" und die Fachgruppe „Getreide, Futtermittel und Import" griff sie in schärfster Form die Mitglieder an, die trotz mehrfacher Hinweise nach wie vor mit jüdischen Firmen Handel trieben. Empört schrieb der Gauleiter des Landhandels-Bundes: „Ich habe feststellen müssen, daß die wenigen jüdischen Firmen, welche im hiesigen Gau arbeiten, in den letzten Monaten erheblich an Boden gewonnen haben, und zwar lediglich deswegen, weil eine ganze Reihe von [. . .] Agenten ihre Aufträge mehr oder minder den jüdischen Firmen vorlegen. Ich halte dieses Arbeiten für einen Skandal." 184 Für weiteren Geschäftsverkehr mit jüdischen Großhändlern drohte er mit Anzeigen in Berlin und dem Ausschluß aus dem Bund. Ähnliche Zurechtweisungen mußten sich die Getreide- und Futtermittelhändler gefallen lassen. „Genau so, wie ich es den Agenten untersagt habe, [. . .] mit jüdischen Firmen zu arbeiten, verlange ich von Ihnen, daß Sie keinerlei Geschäfte, sei es im Einkauf oder Verkauf, durch jüdische Agenten tätigen." 185
Diese eindeutigen Boykottaufrufe zogen weite Kreise, denn keiner der bisherigen Geschäftspartner konnte sie aus wirtschaftlichen und berufsständischen Gründen unwidersprochen hinnehmen. Der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten war einer der Großhandelszweige, in dem die Juden
183 Genschel, S. 122. Juden durften z. B. nicht mehr sein: Helfer in Steuer- und Devisensachen, Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren, Sachverständige bei Industrie- und Handelskammern usw.
184 Rundschreiben des Deutschen Landhandels-Bundes, Gau Weser-Ems, vom
15. 9. 1933 an die Fachgruppe „Makler und Agenten" (Qu. 76).
185 Rundschreiben des Deutschen Landhandels-Bundes, Gau Weser-Ems, vom
16. 9. 1933 an die Fachgruppe „Getreide, Futtermittel und Import" (ebd.).
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