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Die Bremer Juden unter dem Nationalsozialismus / Regina Bruss
Entstehung
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Der Senator begründete seinen Aufruf damit, daß eine neuejüdische Welthetze" wieder Unfrieden und Unruhe gestiftet habe und nunjeder Deutsche" esals unter seiner Würde empfinden" müsse,ein jüdisches Unternehmen zu unterstützen". Für die Beamten folgerte er daraus:Ganz besonders aber ist es der deutsche Beamte und seine Familie, die hierbei mit gutem Beispiel vorangehen sollen [...] Für mich wäre es jedenfalls außer­ordentlich betrüblich, wenn einem Teil meiner Beamten in dieser Hinsicht undeutsches Verhalten vorgeworfen werden könnte." Selbst auf eine Zu­kunftsprognose mochte der Senator nicht verzichten: Nichtbeachtet, würden die Juden baldihre Zelte hier abbrechen", und das Problem, das sie dann außerhalb Deutschlands darstellten, helfe,die Judenfrage einer endgültigen Lösung näherzubringen"* 0 *.

Sicher waren damit keine konkreten Vorstellungen verbunden, doch zeigt das Rundschreiben an sich, daß die offiziellen Stellen Bremens nicht mehr zögerten, klare Fronten zu schaffen. Es ist bemerkenswert, daß hier nicht etwa die Bedarfsdeckung bremischer Behörden angesprochen war, sondern die private Versorgung der Beamten 204 . Auf Anregung des Innensenators war der Senat bereit, die Beamten aller Ressorts im obigen Sinne zu er­mahnen und ihnen von Käufen in Geschäften abzuraten, die, wie angeblich das Deutsche Familienkaufhaus (Defaka), ihre Waren von jüdischen Groß­händlern bezogen 205 .

Ausschluß der Händler von den Freimärkten

Zu einer traditionellen Domäne der Juden in der Wirtschaft gehörte der Handel auf Märkten und Messen. In dieser Frage nahm Bremen wiederum eine Haltung ein, die von der höchster Reichsstellen abwich und sich zum Politikum auswuchs.

Im Herbst 1933 hatte der Reichswirtschaftsminister seine Meinung zu Messen und Jahrmärkten dargelegt 208 . Zum einen sprach er sich für eine generelle Beibehaltung dieser traditionsreichen Einrichtungen aus, zum anderen lehnte er das eigenmächtige Vorgehen einiger Orts- und Markt­polizeibehörden ab, die an mehreren Orten im Reich nichtarische Händler

203 Umdruck des Sen. für die innere Verwaltung an alle ihm unterstellten Behör­den und Dienststellen vom 31. 7. 1935 (Qu. 13).

204 Der Boykott jüdischer Geschäfte bei der Bedarfsdeckung sowohl der Behörden als auch der Beamten war bereits 1933 Gegenstand von Senatsbeschlüssen gewesen; vgl. S. 49 ff.

205 Senatorenbesprechung vom 13.8. 1935 (Qu. 1). Uhlig, S. 178, weist darauf hin, daß Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan auf Intervention des RWiM noch im Januar 1938 den Kultusministervorschlag ablehnte,allen Beamten der Reichs- und Staatsverwaltungen den Einkauf in jüdischen sowie nichtjüdi­schen Warenhäusern zu verbieten". Trotz dieser Ablehnung habe der National­sozialistische Reichsbund Deutscher Beamten ein Einkaufsverbot für seine Mit­glieder verfügt.

206 Schreiben des RWiM vom 25. 9. 1933 (Qu. 64).

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