Wenige Tage später wurde durch Rundsdireiben mitgeteilt: Wegen neuer Verordnungen des Reichsnährstandes „werden diejenigen Anweisungen und Verfügungen vom Deutschen Landhandels-Bund, welche nicht ausdrücklich [.. .] durch die gesetzmäßigen Bestimmungen übernommen sind, aufgehoben" 101 . Damit wurde ein für diese Zeit typischer Fall abgeschlossen, überall und immer wieder nutzten Menschen — angeblich im Interesse der Sache, doch oft aus persönlichen Motiven — ihre Stellung, um übereifrig und rücksichtslos ihren jüdischen Mitbürgern das Leben schwerzumachen. 192
Beschränkung der Werbemöglichkeiten
Wenn auch die Werbemethoden — verglichen mit heute — noch in den Kinderschuhen steckten, hatte man doch die Bedeutung einer zugkräftigen Werbung erkannt und nutzte die gegebenen Möglichkeiten zur Reklame. Die Kunden sollten angelockt und die Umsätze gesteigert werden.
Etwa ab März 1934 sollte den Juden diese Chance genommen werden. Die Nationalsozialistische Handels- und Gewerbeorganisation (NS-Hago) drängte die Zeitungen, jüdische Anzeigen abzulehnen. Aus eigenem Interesse schon kamen sie der Aufforderung nach, wenn ihnen ein Geschäft als jüdisch bekannt war. Doch gerieten sie in Kollision mit der NS-Hago, als diese eine generelle Inseratensperre für alle Unternehmen verlangte, die in irgendeiner Weise mit Juden Verbindung hatten. So beschwerte sich die Verlagsleitung der „Bremer Zeitung" 193 , amtliches Organ des Senats: „Wenn wir selbstverständlich Anzeigen jüdischer Firmen ablehnen, so ist es doch der Zeitung und ihrer Anzeigenannahme nicht möglich, diese Firmen daraufhin zu kontrollieren, ob sie Waren jüdischen Ursprungs führen." 194 Jegliche Uberprüfung anhand von Listen lehnte sie ab mit der Begründung, das Gewerbe müsse sich gegen jüdische Waren selbst schützen.
Aus der „selbstverständlichen" Ablehnung jüdischer Annoncen — bald waren alle Zeitungen dazu gezwungen — ist zu schließen, daß die orts-
191 Rundschreiben des Deutschen Landhandels-Bundes, Gau Weser-Ems, vom 20. 4. 1934 an die Fachgruppe „Makler und Agenten" und „Getreide, Futtermittel und Import" (ebd.).
192 Hier ist der Boykott-Beschluß der Bremer Ortsgruppe des Reichsverbandes der Elektro-Installateure vom September 1933 zu nennen, der z. B. die jüdische Inhaberin der „Bremer Drahtwaren- und Lampenschirm-Fabrik" hart traf. Sie erreichte über den zuständigen Senatskommissar mit dem Hinweis auf die Ungesetzlichkeit eine Zurücknahme (Qu. 18). Fast aussichtslos war der Kampf der Juden gegen Boykottanregungen von Privatleuten wie im Fall einer jüdischen Fahrradhändlerin. Sie hatte sich über Personen beschwert, die kauflustige Kunden vom Betreten ihres Ladens abgehalten hatten. Bei der Vernehmung standen alle Zeugen auf Seiten der Beschuldigten (Qu. 95).
193 Die Bremer Nationalsozialistische Zeitung erschien seit dem 1. 11. 1933 unter dem Titel Bremer Zeitung.
194 Schreiben der Verlagsleitung der Bremer Zeitung vom 24. 3. 1934, bezugnehmend auf ein Schreiben der NS-Hago vom 23. 3. 1934 (Qu. 87).
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