Der Steuermannskursus.
I >ic A ii f ii a Ii nie in die Sleuerin;.....sklasscn setzt die
Erfüllung derjenigen Bedingungen über die Fahrzeit voran:;, du- /in Meldung im die Steuermanns|irüfun^ erforderlich sind. In der im Keichsgcsetzblall l'iOl Nr. 2, S. 3 ff. veröffentlichten Bek......tmachung, betreffend den Kcfäh i
gungsnachweis und die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen*) vom 16. Januar 1904, heißt es im § 6:
„Die Zulassung zur Steuermannsprüfung wird bedingt durch die Zurücklegung einer auf den Ablauf des vollendeten fünfzehnten Lebensjahres folgenden mindestens 45monatigen Fahrzeit zur See als Decksmann.
„Von der Fahrzeit müssen mindestens 24 Monate entweder als Vollmatrose auf Kauffahrteischiffen, davon 12 Monate auf einem Segelschiffe, oder als Obermatrose in der Kaiserlichen Marine, und zwar mindestens 12 Monate auf seegehenden mit voller Takelung versehenen Schiffen zugebracht sein. Auch kann die Vollmatrosen-Fahrzeit auf einem ausschließlich zur Ausbildung von Seeleuten bestimmten Fahrzeuge (Schulschiffe) zurückgelegt werden.
„Die Fahrzeit auf Seeleichtern, auf Küstenfischerei- Fahrzeugen oder im Trajektdienst ist nicht anrech- uungsfähig."
Der Vollmatrosen-Fahrzeit steht also nur die Fahrzeit als Obermatrose in der deutschen Kaiserlichen Marine gleich Fahrzeiten in ausländischen Kriegsmarinen können nur aul
l Im Buchhandel erschienen hei ' .all I leyni.iiin, Merlin. .'>() I'lr.