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V. Deutsck-Neu-Guinea. B. Friedrich-Wilhelmskafen.
Farbige und Hospital für Farbige.
Das Hospital für Farbige der Neu-Guinea-Compagnie befindet sieb auf der Kutterinsel. Es besteht aus einem gröfseren Gebäude, in dem eine kleinere Abteilung für weibliche Patienten abgeteilt ist, aus einem Operations- und Verbandhaus mit sieh daran anschließendem Apotheken- und Vorratsraum, einem kleineren Isolierraum, einem kleinen Sektionshaus, dem Küchenhaus und dem Wohnhaus des Heilgehilfen. Sämtliche Gebäude befinden sich in sehr baufälligem Zustande. Ein JSTeubau auf Beliao ist bereits in Angriff genommen und wird voraussichtlich im Laufe dieser Trockenzeit fertiggestellt werden können.
Käclist dem deutschen Heilgehilfen stehen als Hilfskräfte ein chinesischer Wärter und ein melanesischer Kuder junge mit Frau zur Verfügung.
Bei jeder Xeuanwerbung sowie bei der .Rücksendung werden die Leute auf ihren Gesundheitszustand und ihre Arbeits- bzw. Transportfähigkeit untersucht; Kranke werden in das Hospital überführt. Aufserdem findet allmonatlich eine Untersuchung sämtlicher im Dienste der Gouvernements oder der Compagnie stehenden Arbeiter insbesondere auf Geschlechtskrankheiten statt.
Hit jedem Postdampfer trifft Lymphe aus Batavia ein. Es werden dann alle inzwischen neu eingetroffenen Arbeiter geimpft. Häufig erscheinen zu den Impfterminen auch Eingeborene der Umgebung, die den .Nutzen der Impfung bei der seinerzeit hier herrschenden Pockenepidemie, die sehr zahlreiche Opfer erforderte, kennen gelernt haben. Die nicht zur Verwendung gekommene Lymphe wird meist den Missionaren zur Verfügung gestellt, um sie bei Eingeborenen zu verwenden. Häufig geben leider die Impfwunden bei der Unsauberkeit und der Unachtsamkeit der Leute Veranlassung zu stärkeren Ulzerationen, die längere Zeit zur Heilung gebrauchen. Arbeiter, bei denen der Zeitraum der vorangegangenen Impfung gröfser als drei Jahre ist, werden von neuem geimpft. Bei dem häufigen Wechsel der Arbeiter und der Unbeständigkeit ihrer jedesmal angegebenen Kamen hat sich die Führung von Impflisten bisher leider nicht ermöglichen lassen.
Die Kranken des Gouvernements finden, soweit ambulante Behandlung nicht möglich ist, zu einem Tagessatze von 1,25 Mk.