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Jahresbericht
über
die Entwickelung des Schutzgebiets von Neu- Guinea und Zubehör.
Bericht über Lismarck-Archlpet und Salomonsinseln.
1. Allgemeine Uebersicht.
Am 1. April d I. ist die bisher von der Neu-Guinea- Kompagnie auf Grund Kaiserlicher Schutzbriefe ausgeübte Landeshoheit über das Schutzgebiet von Deutsch-Neu- Guinea von dem Deutschen Reich zu eigener Ausübung zurückgenommen worden. Während der Landeshauptmann der Neu-Guinea-Kompagnie in Kaiser Wilhelmslaud seinen Sitz hatte, befindet sich das am 1. April eingeiichtele Kaiserliche Gouvernement in Herbertshöhe auf Neu-Pommern. Dem Gouverneur ist je ein Richter für den Bismarck- Archipel einschließlich Salomonsinseln (in Herbertshöhe) sowie für Kaiser Wilhelmsland lin Friedrich Wilhelmshafen), nebst den erforderlichen Beamten unterstellt. Die Errichtung einer Station im Norden Neu-Mecklenburgs ist vorgesehen. Der Gouverneur v. Bennigsen war am 1. Juli d. I. noch nicht im Schutzgebiet eingetroffen. Er wurde vorläufig von dem Richter in Herberts höhe vertreten.
Die Entwickelung im Bismarck-Archipel seit dem 1. April v. I. ging im Allgemeinen stetig vorwärts. Die Plantagen sind bedeutend vergrößert worden. Auch der Handel hat zugenommen. Gestört wurde die Entwickelung des Handels einmal dadurch, daß mehrere Schiffe im Archipel verloren gingen. Der Dampfer „Johann Albrecht" der Neu-Guinea-Kompagnie und der Segelschuner „Elfe" der Firma Hernsheim L Co. in Matupi strandeten, der Kutter „Sea Ghost" des Händlers Tindal in Faisi (Short- landinseln) wurde bei Timbuz tBougainville) von Eingeborenen genommen und nach Ermordung des Kapitäns zerstört.
Außerdem aber wurde die Weiterentwickelung dadurch beeinträchtigt, daß der Verwaltung unter der Herrschaft der Neu-Guinea-Kompagnie nicht die nöthigen Mittel zur Ausübung einer See- und Küstenpolizei, wie überhaupt zu einem Eingreifen außerhalb der Gazelle-Halbinsel zur Verfügung standen. Die beständigen Kämpfe der Eingeborenen unter einander, besonders auf Neu-Mecklenburg, störten Handel und Arbeiteranwerbung. In den Salomonsinseln wurden wiederholt englische Schiffe bemerkt, welche dort verbotenen Handel trieben. Das Unwesen der Kopfjäger, Eingeborener der englischen Salomonsinseln, welche von dort aus die Küsten der deutschen Salomonsinseln Choiseul und Makel mit Mord und Plünderung heimsuchen, hat glaubhaften Angaben zufolge im vergangenen Jahr einen größeren Umfang angenommen, als je zuvor.
Auf der Gazellehalbinsel haben die friedlichen Beziehungen mit den Eingeborenen sich weiter entwickelt. Die Rechtsprechung des Richters über die Eingeborenen umfaßt einen großen Bezirk, aus welchem alle wichtigeren Fälle seiner Entscheidung unterbreitet werden. Die Rechtsprechung erfolgt zum Theil an Ort und Stelle gelegentlich von Rundreisen des Richters, zum Theil werden die Sachen in Herberlshöhe mit den dazu erschienenen Eingeborenen verhandelt. Die Eingeborenen sind dadurch an der Verwaltung und Rechtsprechung betheiligt worden, daß in einer Anzahl von Dörfern Häuptlinge mit begrenzten polizeilichen und richterlichen Befugnissen eingesetzt sind. Ebenso ist dies auf Neu-Lauenburg geschehen.