Periodikum 
Verein für das Deutschtum im Ausland : von ... nebst Jahresbericht für
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Kl Stiftungen und Vermächtnisse,

die dem Verein für das Deutschtum im Ausland zugeflossen sind.

Des Herrn O. A. Hesse-Berlin.........im Werte von 69800 M.

Wunderlich-Meerane........., 2S500 ,.

Direktor a. D. Aug. Diederichs-Bonn 30000

Prof. Dr. Chr. Belger-Berlin . . , ,. 7000 Der Herren K^ Abel, Dr. Faber und Dr. O.Elben-

Stuttgart......... ., 4180

Des Herrn Dr.meo.CarlSchmidtmanninVielefeld ,. 10000 Rechtsanwalt Frhr. Dr. Georg von

Wedekind in Darmstadt , , . . 1 000

Or. A. B. in Berlin ....... ., 10000

Gnmnasialdirektor a. D. Horrmann in

Detmold ............ 1000

Sanitätsrat O,-. Adolf Richter in Zeitz 1000 Rechtsanwalt Rob, Walter Moerbitz in

Zwickan.......... 3000

Sr. Durchlaucht des Fürsten Christian Krafft zu Hohenlohe - Oehringen, Herzogs

von Ujest........... 1 200

Des Herrn Professor Kr. Paulsen-Berlin . . . . 2600

Rittmeister Kruse-Dresden..... 20000

DesEhrenmitgl^Eeh.San.-RatOr.Vormeng-Berlin 1000

Des Herrn Apotheker Bösenhagen-Berlin....., S0 000

B. Fr. in Dresden......... S 000 ..

C. W................., .. 1000 .,

Kreisgerichtsrat Frhr. v. Breitschwert

in Stuttgart..........., S 000

Kaufmann E. Beutel in Potsdam . . 2 500

Der Frau Cäcilie Pröll in Berlin....... 6000 »

Vermächtnisse.

zur Förderung des deutschen Volkstums im Auslande dem Verein rechtswirksam zu sichern, genügt es. wenn der Stifter ein einfaches Schriftstück nachstehenden Inhaltes mit eigener Hand wörtlich schreibt, unterzeichnet und dergestalt hinterläßt, daß es nach seinem Tode leicht aufsindbar ist:

Lctztwillige Verfügung. Hierdurch vermache ich dem Verein für das Deutschtum im Ausland (Allg. Deutscher Schulverein) E. V. zu Berlin V/ 62, Kurfürstenstraße 105,

steuerfrei ein Kapital von.....M, in Worten.........Mark,

zahlbar innerhalb, . Monaten nach meinem Tode. Ort. Tag der Unterzeichnung.

Volle Namensunterschrift.

Eine Bestimmung gleichen Tertes ohne die Ueberschrift kann auch in jedes gesetzlich gültige Testament oder jeden formgerecht geschlossenen Erbvcrtrag aufgenommen werden.