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Kontraktes mit dem verdienten Geld als kaufkräftige Kunden europäischer Erzeugnisse zurück — mit einem Wort, das Blühen der Goldminenindustrie bedinge einzig und allein das Gedeihen der Provinz Mozambique.
Da schon durch die großen Gesellschaften, die lediglich ihre, d. h. englische Interessen wahrnehmen, die Anglisierung Mozambiques ziemlich weit vorgeschritten ist, würde die Verfolgung einer solchen Politik der Auslieferung der Kolonie an England vollkommen gleichkommen. Mit Recht weist das „ckornal äa8 Oolonias" in seiner Nummer vom 19ten September 1903 darauf hin, „es unterliege keinem Zweifel, daß wenn in Mozambique anstatt der portugiesischen Flagge der Union Pack wehte, der Rand aus diesem Gebiet keinen einzigen Schwarzen bekommen würde, gerade wie auch die übrigen englischen Kolonien keinen schwarzen Arbeiter abgeben".
Den sehr zum Nachdenken anregenden Umstand, daß die Engländer ihren anderen afrikanischen Kolonien keinen Arbeiter für den südafrikanischen Minenbetrieb entziehen, übersieht die portugiesische Regierung geflissentlich, ebenso wie die Tatsache, daß von den 70000 Negern aus Mozambique, welche vor dem Kriege in den Minen Transvaals tätig waren, ein großer Teil an Lungenentzündung einging und ein ebenso großer Teil mit der Schwindsucht behaftet zurückkam und daß der mühsam erworbene Lohn fast ganz wieder in die Hände der Arbeitgeber als Bezahlung für Branntwein und allerhand Tand zurückfloß, also nicht in Mozambique verzehrt werden konnte.
Es ist möglich, daß die Gestaltung der Verhältnisse in der Kapkolonie von selbst der kurzsichtigen Handlungsweise der Portugiesen ein Ende machen wird; man hat nämlich begonnen asiatische Kulis als Minenarbeiter einzuführen. Wenn diese sich bewähren und billiger sind als die Neger, dann hört die Arbeiterausfuhr aus Mozambique von selbst auf. Bleibt sie aber bestehen, so muß sie notwendigerweise zur Entvölkerung führen. In treffender Weise hat man das Verfahren der Portugiesen in dieser Hinsicht als eine Art Raubbau bezeichnet.
III. Die Regelung der Arbeiterverhältnisse in Louren^o Marques.
Mit der Entwickelung der Städte an der ostafrikanischen Küste ist gerade wie in Europa eine Erscheinung zutage getreten, die zur wahren Plage ausartete, nämlich die Ansammlung von faulen, nichtsnutzigen Elementen. Der Zuzug dieses arbeitsscheuen Gesindels und das Beispiel, das es gibt, erschweren die Deckung des Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt, schrauben die Löhne gelegentlich zu unerhörter Höhe empor und gefährden die Sicherheit des Eigentums in hohem Maße. Da auch aus Deutsch- Ostafrika, der Nachbarkolonie von Portugiesisch-Ostafrika, in jüngster Zeit wiederholt Klagen hierüber laut geworden sind,*) ist es lehrreich zu betrachten, in welcher Weise im Bezirk Louren^o Marques durch die Vorschrift am 9ten September 1904**) der Zuzug und Aufenthalt arbeitsscheuer Eingeborener verhindert und die Arbeitsverhältnisse geregelt werden sollen.
*) Vergl. Jahrgang 1904 und 1905 der in Dar-es-Salam erscheinenden Deutsch- Ostafrikanischen Zeitung.
**) viario äo Ooverno Nr. 210 vom 20ten September 1904.