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Die Arbeiterverhältnisse und Besiedelungsversuche in den portugiesischen Besitzungen Sao Thomé, Angola und Portugiesisch-Ostafrika / von Oskar Bongard
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Die Arbeiterfrage und Besiedelung in Portugiesisch-Ostafrika.

Während in S. Thoms und Angola der Abeitermangel so groß ist, daß zu den gewaltsamsten Mitteln geschritten werden mußte, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken, gibt die Provinz Mozambique noch Arbeiter an andere Kolonien, insbesondere für den Minenbetrieb in Südwestafrika ab. Ähnlich verhält es sich mit der Besiedelung durch Eingeborene. In Angola muß die­selbe erst künstlich eingerichtet werden, um fruchtbare Gebiete nutzbar zu machen, in einem großen Teil von Mozambique aber besteht von altersher die land­wirtschaftliche Ausbeutung des Bodens durch Eingeborene in feststehenden Kreisen, und es kommt noch der große Vorzug hinzu, daß diese Ackerbau trei­benden Eingeborenen als Arbeiter Verwendung finden können.

I. Die l?ra,208 äa eoroa.

Die glückliche Einrichtung, welche die Arbeitspflicht der Eingeborenen und die landwirtschaftliche Ausbeutung des Bodens in sich vereinigt, ist die der prgLos äa eoroa, der Krongüter, welche vielfach verkannt, wiederholt aufgehoben, heute endlich in ihrem richtigen Werte gewürdigt wird; es ist eine Einrichtung, um welche die andern Kolonialmächte Portugal beneiden können. Zu verstehen ist dieselbe nur, wenn man sie in ihrer historischen Entwickelung betrachtet.

Afghanen, Perser und Araber hatten bei der Eroberung der Ostküste Afrikas in dem Gebiete, das die heutige Provinz Mozambique bildet, zahlreiche Sultanate gegründet. Die Verwaltung derselben verblieb den einheimischen Fürsten, welche an die Eroberer eine Kopfsteuer für jeden ihrer Untertanen ab­zuführen hatten, dafür aber die Herren über Land und Leute blieben.

Dies war die Verfassung, welche bestand, als die Portugiesen im XV. Jahrhundert an der Ostküste festen Fuß faßten. Sie ließen diese Einrichtung bestehen, nur traten an Stelle der eingeborenen Fürsten bald portugiesische Würdenträger, welchen die Sultanate für geleistete wichtige Dienste als Lehen übertragen wurden, während die eingeborenen Fürsten allmählich zur Stellung von Richtern und Verwaltungsbeamten herabgedrückt wurden. Aus jener Zeit stammt die Bezeichnung pra.208 äa eoroa. Die Kronlehen wurden jfür drei Generationen übertragen und waren auch in der weiblichen Linie erblich, sofern die Erbtochter sich mit einem reinen Portugiesen vermählte und ihren Sitz