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Die Arbeiterverhältnisse und Besiedelungsversuche in den portugiesischen Besitzungen Sao Thomé, Angola und Portugiesisch-Ostafrika / von Oskar Bongard
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nur dann gelten, wenn die Sklavenausfuhr als eine neue bisher unbekannte Erscheinung während des Krieges aufgetreten wäre. Hier handelt es sich aber um ein altes, bisher noch nie ernstlich bekämpftes Übel, das die Portugiesen nicht aus den Augen lassen durften, einmal der Pflichten wegen, die ein moderner Kulturstaat gegen Zivilisation und Menschlichkeit hat, dann aber auch wegen des Interesses, das die Kolonie Mozambique an dem Verluste so vieler kräftiger und im besten Alter stehender Männer haben muß.

Es läßt sich natürlich keine Statistik darüber aufstellen, wie groß wohl die Sklavenausfuhr aus Mozambique sein mag, aber aus den angeführten Tatsachen läßt sich schließen, daß es sich um eine stattliche Zahl handelt.

Das Gefecht bei Sinuco und die Befreiung der 725 Sklaven hatte zur Folge, daß die Portugiesen sofort scharfe Maßregeln zur Unterdrückung des starken Sklaven­handels trafen. Die ganze Küste wurde mit 27 Militärposten in der Gesamtstärke von 555 Mann besetzt. Hauptsächlich an solchen Orten, welche die Sklavenjäger mit Vorliebe als Unterschlupf aufgesucht hatten, nämlich an versteckten Flußmündungen und weiten Lagunen wurden 11 Offizier- und 16 Unteroffizierposten aufgestellt. Außerdem sollen häufige Streifzüge der Truppen zu Lande und fortwährendes Kreuzen von Kanonenbooten an der Küste den Sklavenhandel vernichten.

2. Die Ausfuhr schwarzer Arbeiter unter Staatsaufsicht.

Seit 1881 besteht in größerem Umfange mit staatlicher Erlaubnis und unter staatlicher Aussicht in Portugiesich-Ostafrika die Anwerbung und Ausfuhr von eingeborenen Arbeitern für andere Nationen. Räunion und Natal machten den Anfang, dann folgte Transvaal und nach Beendigung des südafrikanischen Krieges trat an dessen Stelle als Nachfolgerin England. Obgleich der Abzug von Arbeits­kräften aus der Provinz Mozambique nach Rsunion und Natal sich bereits im Jahre 1890 bei einer aufblühenden Agrikultur des Bezirks Jnhambane fühlbar machte und man von der portugiesischen Regierung verlangte, sie solle die seiner­zeit zur Arbeiterausfuhr erteilten Konzessionen zurückziehen, erteilte die Regierung dennoch unter dem 25. April 1896*) die im folgenden Jahre erweiterte und einträglicher gestaltete Erlaubnis, daß für die Randminen der südafrikanischen Republik in Mozambique Eingeborene angeworben werden dürfen. Zum Schutz der Arbeiter wurde mit der Republik vereinbart, daß sie für die treue Erfüllung der Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeiter garantieren müsse. Außerdem mußte sie die für die Anwerbung bestimmten Agenten benennen und in die Distrikte einführen lassen, wo sie tätig sein sollten. In den Verträgen wurden die Pflichten der Arbeiter und Arbeitgeber genau festgelegt.

Nach ihnen hatte der Arbeiter sechs Tage in der Woche und zwar täglich 9Vs Stunden zu arbeiten. Welchen monatlichen Gehalt, wieviel Nahrung täglich, welche Kleidungsstücke und wieviel Lohn**) er bei außergewöhnlicher Arbeit zu beanspruchen hatte, mußte in dem Vertrag genau aufgenommen werden. Freie Rückreise nach Ablauf des Vertrages, Wohnung und ärztliche Behandlung standen

*) »Lolktim oküoial äe Norianibigne" vom 2. Mai 1896.

**) 45 bis 60 Schilling pro Monat.