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Verordnungsgewalt in den deutschen Schutzgebieten / von Erich Bauerfeld
Entstehung
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Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld im Sinne des 8 1807 BGV. festzustellen ist,

H 39 KonsGG. endlich, daß eine kaiserliche Ver­ordnung die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Bestimmungen über die Hinterlegung und die Hinter­legungsstellen für die Konsulargerichtsbezirke bezw. Schutzgebiete treffen kann.

Das sind die Reservate, die das Schutzgebietsgesetz direkt oder indirekt auf dem grundsätzlich gesetzlich ge­regelten Gebiete des Privat-, Straf- und Prozeßrechtes der kaiserlichen Verordnungsgewalt geschaffen hat.

§3.

Beschränkungen der kaiserlichen Verordnungsgewalt durch das Schutzgebietsetatsgesetz.

(Line wichtige Beschränkung des kaiserlichen Ver­ordnungsrechtes enthält außer dem Schutzgebietsgesetz das Schutzgebietsetatsgesetz v. 30. 3. 1892, "st das durch die Novelle v. 18. 5. 1908 "st abgeändert ist.

Dem Kaiser steht als Ausfluß der von ihm in den Schutzgebieten ausgeübten Staatsgewalt auch die Finanz­hoheit zu. Aber auf diesem Gebiete des Finanzrechtes ist seine Verordnungsgewalt wesentlich eingeengt durch das Schutzgebietsetatsgesetz, das die etatsrechtlichen Grund­sätze des Reiches für die Kolouialverwaltung zur An-

RGBl. 1892 S. 369 und Zorn-Sassen S. 133ff. " RGBl. 1908 S. 207.