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seine Übertragung gelten aber die gleichen Vorschriften wie nach§§18ff. Grundstücksverordnung vorn 21. November 1902 für die Übertragung von Grundstücken, die nicht in das Grundbuch eingetragen sind. Nach § 30 ist die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers erforderlich und ausreichend. Die Einigungserklärungen müssen schriftlich oder zu Protokoll einer öffentlichen Behörde des Schutzgebietes abgegeben werden. Die Übertragung kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgen. Sie ist -der Bergbehörde anzuzeigen, die sie von Amts wegen in das Schürfregister einzutragen hat. Das Recht am Schürffelde gibt nicht nur das Recht, jeden anderen von der Aufsuchung von Mineralien im Schürffelde auszuschließen, wie das Bergwerkseigentum von der Gewinnung von Mineralien; sondern auch das Recht, alle bergbaulichen Anlagen in dem Schürffelde durch andere zu untersagen, wenn sie nicht als Grundeigentümer oder Hilfsbauberechtigte dazu einen besonderen Rechtstitel haben. Das Benutzungsrecht am fremden Grund und Boden (s. oben S. 37) ist aber nicht ein Ausfluß des besonderen Rechtes am Schürffelde, sondern des allgemeinen Schürfrechtes auf Grund der Schürffreiheit. Diese Benutzungsrechte stehen daher auch dein Schürfer zu, der im freien Felde schürft.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Recht am Schürffelde ein selbständiges Recht eigentümlicher Art ist, das sich mit keinem der Rechtsbegriffe des bürgerlichen Rechtes oder des deutschen Bergrechtes deckt; in vielen Beziehungen aber dem Bergwerkseigentum ähnlich ist, daher als ein Recht von derselben Art, aber minoris §e- neris betrachtet werden kann und sich in der rechtlichen Konstruktion zum Bergwerkseigeutume etwa ähnlich verhält, wie das Mineralgewinnungsrecht des preußischen Bergrechtes (8 38c preuß. allg. Bergges.) zum Bergwerkseigeutume.
v) Erwerb und Verlust des Rechtes am Schürffelde.
Das Recht am Schürffelde wird durch die Belegung eines Schürf- feldes erworben. Diese Belegung kaun an jeder beliebigen, noch nicht belegten Stelle bergbaufreien Gebietes erfolgen. Für das Schürf- feld sind Rechtecksform und bestimmte Höchstmaße vorgeschrieben, die