Nachdem Deutschland sich als Kolonialmacht etwa 20 Jahre betätigt hatte, brach zu Anfang des vorigen Jahres in unserer südwestafrikanischen Kolonie der Herero-Auf stand mit all seinen Folgeerscheinungen auä. Die lange Dauer dieses Aufstandes, dessen Ende heute noch nicht abzusehen ist, mit seinen enormen Opfern an Menschenleben und den grossen Kosten, die er zu seiner Niederzwingung bereits verursacht hat und noch weiter erfordern wird, haben zu vielfachen Erörterungen in der Presse Anlass gegeben und dabei hat es auch nicht an gelegentlichen Angriffen auf den Reichstag gefehlt. Es wird ihm vorgeworfen, dass er, in seiner Majorität, kein Interesse für die Kolonien habe, dass er keine Mittel für sie bewilligen wolle und, nicht immer zuletzt, dass seine Mitglieder in der grossen Mehrzahl von einer horrenden Unwissenheit in allen kolonialen Dingen seien. Bei den ersteren Vorwürfen kommt ja der politische Standpunkt in Frage, bei dem letzteren, zugegeben, dass derselbe in einer verständigen Beschränkung gerechtfertigt wäre, drängt sich einem die Frage auf: „Wen trifft die Schuld, dass die Mitglieder des Reichstages, vor allem diejenigen, die ernstlich bestrebt sind, den kolonialen Dingen auf den Grund zu sehen, und deren gibt es gewiss mehr, als die Ankläger meistens geneigt sein werden, anzuerkennen, oft nicht genügend unterrichtet zu sein scheinen?“
Zunächst sollte man da untersuchen, welche Mittel den Reichstagsmitgliedern zu Gebote stehen, um sich die nötige Kenntnis in kolonialen Angelegenheiten zu verschaffen. In erster Linie dürfte eines dieser Mittel die alljährlich herauskommende „Denkschrift über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee“ sein. — Diese Denkschrift, die mit jedem Jahre umfangreicher wird durch das grosse ihr beigegebene Zahlen- und Anlagen-Material, deren Berichte sich augenscheinlich der Objektivität be- fleissigen, entsteht aber aus Berichten der Gouverneure und deren Beamten, die vermutlich in der Kolonial-Abteilung