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Der Baumwollbau in den deutschen Schutzgebieten : seine Entwicklung seit dem Jahre 1910 / hrsg. vom Reichskolonialamt
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An diesen Plätzen ist der Handel mit Baumwolle nur auf den Märkten und bis auf weiteres in den Handelsniederlassungen gestattet.

Lome, den 8. Januar 1912.

Der Gouverneur. In Vertretung: v. Doering.

Die Beschränkung des Baumwollhandels auf bestimmte Plätze hat sich bisher gut bewährt.

6. Massnahmen des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, a) Entkörnerungsanlagen.

Entsprechend der seit dem Jahre 1909 fast auf gleicher Höhe ge­bliebenen Produktion an Baumwolle ist seither die Zahl der Entkörne- reien kaum gestiegen. Es wurde nur eine neue Anlage in Bassari (Bezirk Sokode) errichtet. Diese wurde, wie die meisten in Togo aufgestellten Entkörnungsanlagen, vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee errichtet bzw. geliefert.

Ende 1913 waren folgende Entkörnungsanlagen in Betrieb:

Tabelle 37.

Entkörnungsanlagen in Togo 1913.

Ort der Anlage

Einrichtung

Antrieb

Errichtet bzw. geliefert durch

Jetziger

Besitzer

Atakpame . .

1 70 Sägengin Hydraulische Ballenpresse

16 PS. Dampf­maschine

Kolonial-

Wirtschaftliches

Komitee

Deutsche Togo- Gesellschaft

Atakpame . .

1 40 Sägengin Hydraulische Ballenpresse

6 PS. Petroleum­motor

Togo-Baumw

m.

ollgesellschaft b. H.

Bassari . . .

1 70 Sägengin

1 Schraubenpresse

Kolonial-

Wirtschaftliches

Komitee

Kaiserliches

Gouvernement

Ho.

1 40 Sägengin Hydraulische Ballenpresse

8 PS. Petroleum­motor

Togo-Baumw

m.

ollgesellschaft b. H.