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An diesen Plätzen ist der Handel mit Baumwolle nur auf den Märkten und bis auf weiteres in den Handelsniederlassungen gestattet.
Lome, den 8. Januar 1912.
Der Gouverneur. In Vertretung: v. Doering.
Die Beschränkung des Baumwollhandels auf bestimmte Plätze hat sich bisher gut bewährt.
6. Massnahmen des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, a) Entkörnerungsanlagen.
Entsprechend der seit dem Jahre 1909 fast auf gleicher Höhe gebliebenen Produktion an Baumwolle ist seither die Zahl der Entkörne- reien kaum gestiegen. Es wurde nur eine neue Anlage in Bassari (Bezirk Sokode) errichtet. Diese wurde, wie die meisten in Togo aufgestellten Entkörnungsanlagen, vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee errichtet bzw. geliefert.
Ende 1913 waren folgende Entkörnungsanlagen in Betrieb:
Tabelle 37.
Entkörnungsanlagen in Togo 1913.
Ort der Anlage
Einrichtung
Antrieb
Errichtet bzw. geliefert durch
Jetziger
Besitzer
Atakpame . .
1 70 Sägengin Hydraulische Ballenpresse
16 PS. Dampfmaschine
Kolonial-
Wirtschaftliches
Komitee
Deutsche Togo- Gesellschaft
Atakpame . .
1 40 Sägengin Hydraulische Ballenpresse
6 PS. Petroleummotor
Togo-Baumw
m.
ollgesellschaft b. H.
Bassari . . .
1 70 Sägengin
1 Schraubenpresse
Kolonial-
Wirtschaftliches
Komitee
Kaiserliches
Gouvernement
Ho.
1 40 Sägengin Hydraulische Ballenpresse
8 PS. Petroleummotor
Togo-Baumw
m.
ollgesellschaft b. H.