Kontrolle und des Meinungsaustausches mit den Sachverständigen unwillkürlich gehoben wird.
In wirtschaftlicher Hinsicht fällt noch ins Gewicht, daß der Absatz der Saat an das Gouvernement für die Pflanzungen sich einfacher gestaltet als die Ausfuhr nach Europa. Wo letztere wegen ungenügender Transportverhältnisse oder zu hoher Unkosten noch nicht möglich ist, würden die Pflanzer gezwungen sein, ihre Saat nur als Brennmaterial oder als Dünger zu benutzen, wenn ihnen durch die Saatenanerkennung nicht die Möglichkeit gegeben wäre, die Saat im eigenen Bezirk abzusetzen.
Der weitere Ausbau der Saatenanerkennung liegt also im wahrsten Sinne des Wortes im Interesse der Sache und der Allgemeinheit.
b) Baumwollmärkte. Die Versuche der Verwaltung, die Eingeborenen zur sorgfältigen Pflücke und zum Sortieren zu erziehen, werden vielfach durch die Aufkäufer durchkreuzt. Diese legen wenig oder keinen Wert auf das Sortieren und kaufen sehr häufig die Baumwolle unbesehen im Sack.
Wenn die Eingeborenen nicht sehen, daß die Käufer auf gutes Sortieren Wert legen, werden sie sich hüten, sich dieser Mühe zu unterziehen. Alle Belehrungen der Behörde sind dann überflüssig und werden womöglich als unnötige Belästigung empfunden.
Um den Aufkauf und Handel von Baumwolle in sichere Bahnen zu lenken und die Händler besser kontrollieren zu können, sind im Jahre 1913 versuchsweise Baumwollmärkte in einigen Bezirken eingerichtet worden. (S. Taf. VI und VII.) Die Märkte werden von den Ortsbehörden, Bezirkslandwirten und farbigen Wanderlehrern kontrolliert. Wenn sich — was zu erwarten ist — diese Einrichtung bewährt, sollen im nächsten Jahre allgemein Märkte eingerichtet und der Handel mit Baumwolle soll nur auf diesen Märkten gestattet werden.
7. Massnahmen des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees.
a) Entkörnungsanlagen. Entsprechend dem ständig wachsenden Saat bedarf und der alljährlich vergrößerten Anbaufläche hat sich auch die Zahl der Entkörnungsanlagen vermehrt.
Im Jahre 1907 waren 7 Entkömereien 1908/09 „ 15 1910 „ 19