Ein ähnliches Resultat ergibt sich, wenn man vergleicht, in welchen Gebieten die größte Menge Baumwollsaat verteilt wird. In den Bezirken mit nur einer Regenperiode ist der Saatbedarf seit 1910/11 bedeutend größer geworden, in denen mit zwei Regenzeiten hat er nur in Muansa zugenommen (s. Tabelle Nr. 2) 1 ).
Der früher größere Umfang in den Nordbezirken ist begründet in dem anfänglichen Mangel von Erfahrungen und falscher Beurteilung des Klimas. Jetzt liegen zudem längere Beobachtungsreihen über die Regenverhältnisse vor. Dazu sind inzwischen auf den Baumwollversuchs- und Verwaltungsstationen zahlreiche Versuche zur Feststellung der besten Aussaatzeiten gemacht worden, so daß es in Zukunft seltener Vorkommen wird, daß klimatische Verhältnisse zur Einschränkung des Baumwollbaues zwingen werden. Die Feststellung der besten Saat- und Erntezeiten ist nicht leicht und muß fast für jeden Bezirk gesondert erfolgen. Hierin liegt eine wichtige Aufgabe des Versuchswesens.
B. Entwicklung des Baumwollbaues im Schutzgebiet.
1. Sortenfrage.
Die im Lande Vorgefundenen Arten waren die indische (Gossypium herbaceum), die Sea Island- (G. barbadense) und die peruanische Baumwolle (G. peruvianum). Durch das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee wurden ägyptische Sorten eingeführt.
Mit diesen letzteren wurden anfänglich vorzügliche Erfolge in den Küstenbezirken erzielt, so daß zunächst fast ausschließlich ägyptische Sorten angebaut wurden. Mit der Zeit stellten sich jedoch Zweifel heraus, ob diese überall tatsächlich als geeignet angesehen werden dürften, da sie in der Dürre häufig versagten. Es wurden daher Uplandsorten auch von Privaten in größerem Umfange in die Versuche einbezogen.
Um bei der Beschaffung des Saatguts für die Versuche von vornherein die Einschleppung des mexikanischen Baumwollrüsselkäfers (An- thonomus grandis) auszuschalten, wurde durch die Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika vom 4. August 1904 (Amtlicher Anzeiger fürDeutsch-Ostafrika 1904 Nr. 21) die Einfuhr von Baumwollsaat aus Amerika verboten und durch die Verfügung vom 22. De-
l ) Nach Angaben des Kolonialwirtschaftlichen Komitees.