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Der Baumwollbau in den deutschen Schutzgebieten : seine Entwicklung seit dem Jahre 1910 / hrsg. vom Reichskolonialamt
Entstehung
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verlangen, ist in allen denjenigen Fällen unberechtigt, in denen dem Pflanzer durch die Vernichtung der befallenen Bestände kein größerer Schaden zugefügt wird, als wenn man dem betreffenden Schädling die Zerstörung überlassen hätte.

Personal. Das Studium der Schädlinge und Krankheiten und deren Bekämpfung steht noch in den Anfängen und bedarf bedeutender Förderung. Der außer dem Biologisch-Landwirtschaftlichen Institut Amani in dieser Richtung tätige, beim Gouvernement in Daressalam stationierte einzige Beamte (Botaniker) war infolge ernster Erkrankung während vieler Monate des Jahres 1913 dienstunfähig. Abgesehen hiervon war das Arbeitsgebiet für ihn allein viel zu groß geworden. Daher war es unbedingt erforderlich, noch einen zweiten Beamten (Entomologen) für diese Zwecke anzustellen und in Daressalam zu stationieren.

Nach Rückkehr des Botanikers aus dem Heimatsurlaub werden dem­nach zwei spezialistisch vorgebildete Sachverständige ausschließlich für die Fragen der Baumwollschädlinge und -krankheiten im Schutzgebiet tätig sein. Da es sich hierbei sowohl um pflanzliche wie um tierische Erreger handelt, werden sich die Arbeiten der beiden Sachverständigen in zweckentsprechender Weise ergänzen. Hierzu treten, wie gesagt, die fachwissenschaftlichen Beamten des Instituts Amani, die allerdings nicht ausschließlich den in Rede stehenden Aufgaben dienstbar sein können, sondern sich auch zahlreichen anderen Fragen der Schädlingsbekämpfung, des Pflanzenschutzes usw. zu widmen haben. Von den Sachverständigen werden die Baumwollgebiete bereist, an Ort und Stelle die Erkrankungen genau erforscht und nach Möglichkeit Mittel zur Bekämpfung aus­findig gemacht.

Um die Arbeit der Fachmänner zu erleichtern und zu ergänzen, be­sonders aber, um rechtzeitig von neu auftretenden Schädigungen der Baumwollpflanzungen unterrichtet zu werden, ist ein pflanzenpatho­logischer Meldedienst eingerichtet worden. Und zwar sind die Bezirkslandwirte, die auf ihren umfangreichen Reisen am besten Gelegenheit haben, Krankheiten und Schädlinge festzustellen, mit diesem Meldedienst betraut worden. (Vgl. die Instruktion für die Bezirksland­wirte in Abschnitt B5 dieses Kapitels.)

3. Plantagen- und Eingeborenenkultur.

Grundsätzlich steht die Kolonialverwaltung nach wie vor auf dem in der I. Denkschrift gekennzeichneten Standpunkt, daß im Baum­wollbau Ostafrikas Plantagen- und Eingeborenenkultur sich nebeneinander entwickeln sollen. Dieser Grundsatz ist