lauter den landläufigen Einwänden gegen die Heidenmission be- gegnet häufig der Hinweis auf das Nebeneinanderarbeiten der evangelischen und der katholischen Mission mit all seinen wirklichen oder vermeintlichen Schäden. Man glaubt die Berechtigung des Werkes überhaupt in Frage stellen oder rundweg verneinen zu dürfen, wenn man auf Schwierigkeiten oder Mißstände zeigen kann, die für das Urteil aller Einsichtigen in den gegebenen Verhältnissen liegen oder doch leicht, wenn auch bedauerlicherweise, aus ihnen folgen.
Wie es in der Heimat nicht „Christentum" schlechthin gibt, sondern konfessionell bestimmtes, evangelisches oder katholisches, Christentum, so tritt auch auf dem Missionsfelde diese Zweiteilung selbstverständlich zutage. Keine der beiden christlichen Konfessionen kann auf die Mission verzichten; ist sie doch — ganz abgesehen noch von ihrer biblischen und dogmatisch-kirchlichen Begründung — die selbstverständliche Aeußerung ihrer Lebenskraft. Und jede Kirche treibt sie, wie die Geschichte lehrt, in dem Maße, als das Bewußtsein universaler Bestimmung und Verpflichtung in ihr lebendig ist. Daher ist ein Zusammentreffen evangelischer und katholischer Glaubensboten in demselben Land, unter demselben Volk in desto zahlreicheren Fällen gegeben, je kleiner die Welt dem Gegenwartsmenschen geworden ist, je ausgedehnter die Kolonialreiche und Interessensphären der Staaten, je energischer und umfassender die Missionsarbeit selbst.
Auch unsere deutschen Schutzgebiete sind von Missionaren beider Bekenntnisse besetzt worden, zum Teil schon vor der Flaggenhissung des Deutschen Reiches, in zielbewußtem Wetteifer aber erst seit Eröffnung der Kolonial-Aera. Einen rechtlichen oder moralischen Anspruch auf ein ganzes Schutzgebiet aus der Priorität ihres Aufenthaltes herzuleiten