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Die Haussklaverei in Ostafrika : geschichtlich und politisch dargestellt / von Fritz Weidner
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lischer Beamter seinen Wohnsitz nahm. Damals begann erst, wie der Beamte selbst bezeugt 1 ), die Zufuhr von Sklaven aufzuhören.

Dasselbe ist auch von Frankreich in bezug auf seine Stellung zum ostafrikanischen Sklavenhandel zu sagen. Der Umstand, daß die Zucker­pflanzer auf Madagaskar und den Komoren wie Reunion Plantagen­arbeiter brauchten und daß Frankreich den Vertragsmächten nicht das Durchsuchungsrecht über seine Schiffe gab, wird natürlich in einen ur­sächlichen Zusammenhang gebracht. Durch die ganze ostafrikanische Literatur geht die Klage, daß dadurch der Sklavenhandel nach dem Süd­westen gedeckt gewesen sei; selbst noch in der Zeit der Blockade haben sich unter französischer Flagge fahrende Schiffe an der Ausfuhr von Sklaven besonders aus Kilwa beteiligt 2 ). Die Frage hat nie eine befrie­digende Lösung gefunden, denn die Franzosen haben stets nur Einzelfälle des Mißbrauchs zugegeben und sind nicht von ihrer Sonderpolitik zurück­gegangen, sondern haben nur praktisch wertlose Zusicherungen für eine bessere Überwachung gemacht.

VI. Der Sklavenhandel auf dem Festland nach 1890.

Das Verbot des Sklavenhandels an der Küste im Jahre 1873 hatte keine durchschlagende Wirkung; wie sollte es den Sklavenraub im Innern beeinflussen! Liegt ja gerade der Höhepunkt des Menschenraubs dort in den 80er Jahren. Was für die Küste das Jahr 1873 war, das war für das Festland etwa die Zeit 189093, je nach dem Zeitpunkt, an dem euro­päische Stationen dort errichtet wurden. Der erste Schritt zur Bekämp­fung des Sklavenhandels, die Einkreisung des Übels, hatte sich nicht als erfolgreich genug erwiesen, es auch zum Absterben zu bringen, weil die Maschen im Netze zu groß waren. Mit der Niederwerfung des Aufstandes war man in eine zweite Stufe der Bekämpfung eingetreten, das Zerbrechen der Zentren des Sklavenhandels. Nachdem dies etwa mit dem Jahre 1895 vollendet war, beherrschte die dritte und letzte Etappe die Politik, das Unschädlichmachen des kleinen illegitimen Sklavenhandels. War das Werkzeug der ersten Periode die Flotte, so das der zweiten die Schutz­truppe und das der letzten die Polizei. Zu den beiden letzteren tritt als indirektes Kampfmittel die allgemeine Förderung der Kultur durch Ein­richtung der Verwaltung und die Erweckung der Eingeborenen zu einem

*) OSullivan, Ber. 30. V. 95, Doc. 1896 S. 219.

2 ) Michahelles, Ber. 18. IX. 1888, Akt. Nr. 41 1888 S. 18, 19; Eber­stein. ebenda S. 19, 174; Salisbury, Bl. B. C. 5578 S. 75, 76 abgedr. Traite Rens. S. 176, 23741.