9i
lischer Beamter seinen Wohnsitz nahm. Damals begann erst, wie der Beamte selbst bezeugt 1 ), die Zufuhr von Sklaven aufzuhören.
Dasselbe ist auch von Frankreich in bezug auf seine Stellung zum ostafrikanischen Sklavenhandel zu sagen. Der Umstand, daß die Zuckerpflanzer auf Madagaskar und den Komoren wie Reunion Plantagenarbeiter brauchten und daß Frankreich den Vertragsmächten nicht das Durchsuchungsrecht über seine Schiffe gab, wird natürlich in einen ursächlichen Zusammenhang gebracht. Durch die ganze ostafrikanische Literatur geht die Klage, daß dadurch der Sklavenhandel nach dem Südwesten gedeckt gewesen sei; selbst noch in der Zeit der Blockade haben sich unter französischer Flagge fahrende Schiffe an der Ausfuhr von Sklaven besonders aus Kilwa beteiligt 2 ). Die Frage hat nie eine befriedigende Lösung gefunden, denn die Franzosen haben stets nur Einzelfälle des Mißbrauchs zugegeben und sind nicht von ihrer Sonderpolitik zurückgegangen, sondern haben nur praktisch wertlose Zusicherungen für eine bessere Überwachung gemacht.
VI. Der Sklavenhandel auf dem Festland nach 1890.
Das Verbot des Sklavenhandels an der Küste im Jahre 1873 hatte keine durchschlagende Wirkung; wie sollte es den Sklavenraub im Innern beeinflussen! Liegt ja gerade der Höhepunkt des Menschenraubs dort in den 80er Jahren. Was für die Küste das Jahr 1873 war, das war für das Festland etwa die Zeit 1890—93, je nach dem Zeitpunkt, an dem europäische Stationen dort errichtet wurden. Der erste Schritt zur Bekämpfung des Sklavenhandels, die Einkreisung des Übels, hatte sich nicht als erfolgreich genug erwiesen, es auch zum Absterben zu bringen, weil die Maschen im Netze zu groß waren. Mit der Niederwerfung des Aufstandes war man in eine zweite Stufe der Bekämpfung eingetreten, das Zerbrechen der Zentren des Sklavenhandels. Nachdem dies etwa mit dem Jahre 1895 vollendet war, beherrschte die dritte und letzte Etappe die Politik, das Unschädlichmachen des kleinen illegitimen Sklavenhandels. War das Werkzeug der ersten Periode die Flotte, so das der zweiten die Schutztruppe und das der letzten die Polizei. Zu den beiden letzteren tritt als indirektes Kampfmittel die allgemeine Förderung der Kultur durch Einrichtung der Verwaltung und die Erweckung der Eingeborenen zu einem
*) O’Sullivan, Ber. 30. V. 95, Doc. 1896 S. 219.
2 ) Michahelles, Ber. 18. IX. 1888, Akt. Nr. 41 1888 S. 18, 19; Eberstein. ebenda S. 19, 174; Salisbury, Bl. B. C. 5578 S. 75, 76 abgedr. Traite Rens. S. 176, 237—41.