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Die Haussklaverei in Ostafrika : geschichtlich und politisch dargestellt / von Fritz Weidner
Entstehung
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Arbeitsertrag, abzüglich des für den Lebensunterhalt notwendigen Teils, abzuliefern hat. Dann wird auch diese Abgabe genauer bestimmt, indem der Ertrag der Arbeitsleistung des Sklaven in einem bestimmten Ver­hältnis geteilt wird. Dieses ist das loseste wirtschaftliche Band, das über­haupt zwischen Herrn und Sklaven bestehen kann, denn sobald nun aus dieser anteilsmäßigen Verteilung des Verdienstes des Sklaven eine feste Abgabe geworden ist, die dieser an seinen Herrn zu zahlen hat, dann kann man nicht mehr von einem Sklavenverhältnis, sondern nur noch von Leibeigenschaft sprechen. Das Verhältnis, daß die sog. Sklaverei nur noch Leibeigenschaft ist, bestand schon 1900 in Pangani und Kilwa. Wie aber der Übergang von einem Zustand der Leibeigenschaft zu dem von freien Menschen herbeigeführt wird, das lehrt uns die Geschichte der Rege­lung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Preußen und Rußland.

IV. Vergleich mit der russischen Leibeigenschaft.

Besonders die russischen Verhältnisse bieten einen lehrreichen Ver­gleich mit der Sklaverei in Ostafrika. Bestanden doch dort noch bis 1861/65 dieselben Formen der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Unter­worfenen und den Herren. Da gab es 1 ) zunächst die Hofleute, das sind Leibeigene, die der Herr aus der Zahl seiner Bauern auswählte zu dauern­dem Dienst in seiner Haushaltung, also nicht nur wie in Preußen zu vor­übergehendem Gesindezwangsdienst. Sie lagen genau so den einzelnen häuslichen Verrichtungen ob, als Kutscher, Köche, Büchsenspanner, Kammerjungfern, Näherinnen usw., wie heute noch mutatis mutandis die häuslichen Sklaven in Ostafrika und nahmen wie diese an der Familien­wirtschaft des Grundherrn teil. Die russischen Fronbauern entsprechen den afrikanischen Schambensklaven, die den Acker des Herrn gegen ein Deputatland bestellen. Die Obrokbauern und die auswärtigen Obrok- leute haben genau die wirtschaftliche Stellung in der russischen wie die Abgabensklaven in der ostafrikanischen Volkswirtschaft. Die Obrok­bauern sind solche Leibeigene, die entweder auf eigenem Boden oder auf dem des Grundherrn eine Ackerwirtschaft führen und dafür dem Grund­herrn eine feste Abgabe, den Obrok, zahlen. Die gleiche Abgabe leisten diejenigen, denen der Grundherr gestattet hat, das Gut zu verlassen, um sich auswärts in Handel oder Gewerbe ihr Brot zu verdienen.

) Knapp S. 28, 29.