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Die Haussklaverei in Ostafrika : geschichtlich und politisch dargestellt / von Fritz Weidner
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Erster Teil.

Die Sklaverei.

A. Wesen der Sklaverei.

I. Abgrenzung gegen andere soziale Institute.

Die Behandlung der Sklaverei nicht nur in Ostafrika, sondern über­haupt, bietet insofern Schwierigkeiten, als bei der außerordentlichen Fülle von Abhängigkeitsverhältnissen in Familien-, Sippen- und Volks­verbänden die Sklaverei theoretisch wohl, aber praktisch häufig nur sehr schwer von diesen abzugrenzen ist. Und doch muß der Politiker die Grenzen genau kennen, da sonst eine gegen die Sklaverei als solche gerichtete Maßnahme auch leicht andere Institute treffen und Unheil anrichten kann.

Zu diesen gehört in erster Linie die Ehe. Bei allen ostafrikanischen Völkern besteht der Brautkauf x ), und das Weib ist nicht nur beim Abschluß derEhe, sondern auch für ihr ganzes Leben dem Manne unterworfen, dem sie ja in erster Linie auch nur Arbeitstier ist * 2 ). Trotzdem erblickt man in demBrautkauf keinenSklavenhandel 3 ). Ebensowenig be­zeichnet man die Kinder oder die Sippenangehörigen als Sklaven ihrer Väter oder Häuptlinge, obgleich diese berechtigt sind, über sie wie über eine Sache zu verfügen 4 ).

b Für Br. O. A. Doc. 1903 S. 158; Bl. B. C 9125 S. 23; für D. O. A. Velten, Sitten S. 107 f.

2 ) Vgl. Mallmann S. 232.

3 ) So Nieboer S. 23, Kaysel S. 62.

4 ) So Niboer S. 2429, 31; Vorkommen in Br. O. A. Doc. 1903 S. 158; Wa- dschagga: Merker S. 2, 26; vgl. Mallmann S. 19.

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