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Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
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Betrieb und Verkehr.

10 Pf. herab, während er bei den tropischen Kolonien 20 bis 30 Pf. beträgt; die niedrigen Ziffern der Tanganjikabahn beruhen auf dem Einflüsse der Baufrachten, die auf weite Strecken zu 5 und 6 Pf. für das tkm befördert werden, während sie bei der Usambarabahn bisher zu den gewöhnlichen Tarifen verfrachtet wurden.

In den vorstehenden Abb.149, A, B, C ist die Entwicklung der Roh­einnahmen und Betriebsausgaben für die Usambarabahn von 1905, für die Togobahnen von 1907, für die Otavibahn von 1908 bis zum Jahre 1912 zugleich mit den zugehörigen Betriebslängen bildlich dargestellt. Der Abschnitt zwischen den Linien für die Roheinnahme und Betriebs­ausgabe stellt den Betriebsüberschuß dar, und dieser bestätigt in seinem Verlauf die im allgemeinen befriedigende Entwicklung der einzelnen Bahnunternehmungen.

Besondere Fonds der Schutzgebietsbahnen: Reservebaufonds, Emeuerungsfonds und Spezialreservefonds.

Nach dem Yorbilde der durch preußische Vorschriften einge­führten Nebenfonds der Privateisenbahnen in Preußen sind für die deutschen Schutzgebietsbahnen folgende drei Fonds eingerichtet, deren alljährliche Speisung dem Unternehmen die Mittel liefern soll, die im Falle des Bedarfes für gewisse Zwecke erforderlich werden und ohne diese Fondseinrichtung fehlen würden:

1. Der Reservebaufonds: Er dient zur Bestreitung von Aus­gaben für Neubeschaffungen und Neubauten, die sich als Bestands­vermehrung oder -Verbesserung darstellen. Die erste Ausstattung des Fonds erfolgt meist aus den Anleihe- oder Etatsmitteln für Titel XVIII des Kostenanschlages für die betreffende Bahn. Er wird dann, bis er eine bestimmte Höhe erreicht oder wieder erreicht hat, durch regel­mäßige Jahresrücklagen gespeist. Auch die Erlöse für Inventarien, Zubehörstücke u. dgl., deren Kosten bei Wiederbeschaffung aus dem Fonds zu bestreiten wären, fließen ihm zu.

2. Der Erneuerungsfonds: Er trägt die Kosten für die regel­mäßig wiederkehrende Erneuerung des Oberbaus (mit Ausschluß der Bettung) und der Fahrzeuge sowie der maschinellen Einrichtungen der Werkstätten und Wasserversorgungsanlagen. Aus dem Fonds sind von den Fahrzeugen nur die Kosten ganzer Lokomotiven und Wagen, von den Oberbaumaterialien auch die Kosten einzelner Stücke, von den maschinellen Einrichtungen nur die Kosten ganzer Maschinen zu bestreiten, während der Ersatz einzelner Teile der Fahrzeuge zu Lasten des Betriebes erfolgt. Die Erlöse für die entsprechenden ab­gängigen Materialien fließen dem Fonds zu.

Die Jahresrücklagen zur regelmäßigen Speisung des Erneuerungs­fonds, die als Betriebsausgaben zu verbuchen sind, werden nach der wahrscheinlichen Lebensdauer der einzelnen Gegenstände ermittelt; bei unseren Schutzgebietsbahnen werden dabei im allgemeinen folgende Werte in Hundertein ihres Beschaffungswerts zugrunde gelegt: