‘254
Die nicht deutschen Kolonialhahnen in Afrika.
Die Gütertarife sind in fünf Gruppen geteilt mit einem niedrigsten Satz von 36 Reis = 14,4 Pf. für das tkm für die erste Gruppe, enthaltend: IIcu, Kohle, getrockneten I'isch, Trinkwasser; der höchste Satz der fünften Gruppe beträgt 150 Reis = 60 Pf. und gilt Rif Alkohol.
Für lebende Pflanzen, Samen und künstlichen Dünger ist folgender Staffeltarif cingeführt: für das tkm bis 100 km 40 Reis = 16 Pf., von 101 bis 300 km 25 Reis = 10 Pf., über 300 km 15 Reis =-= 6 Pf.
Der Hafen von Loanda versandet immer mehr, da die erforderlichen Baggerarbeiten nicht zur Ausführung kommen. Es scheint festzustehen. daß man Loanda mit einigen Aufwendungen leicht zu einem guten Hafen machen könnte.
Fortsetzung durch die Staatsbahn Lukala—Malange, 140km.
Fm das Gebiet östlich Lukala zu erschließen, den Abfluß der wirtschaftlichen Werte nach dem vormaligen Kongostaat zu verhüten und mehr Einfluß auf die Stammstrecke Loanda—Lukala zu gewinnen, unternahm die Regierung selbst die Fortführung der Bahn in der 1 m-Spur von Lukala in östlicher Richtung auf 140 km bis Malange. Die Mittel wurden 1902 und 1903 bewilligt und die Neubaustrecke am 1. September 1909 dem Betriebe übergeben. Die Baukosten betrugen 2665861 Doll., für das km 19041,6 Doll. (= rund 86500 Jf>. In Malange sind Werkstätten für die Bahn errichtet.
Der Plan einer weiteren Verlängerung der Bahn in Östlicher Richtung über Kassenge bis zur Ostgrenze von Angola und zum Oberlauf des Kassai ist über die allgemeinen Vorerhebungen anscheinend nicht hinausgekommen.
Die Betriebsergebnisse der Strecke Lukala—Malange haben sich, wie aus der Zusammenstellung S. 253 ersichtlich, in den Jahren 1908 bis 1910 gleichfalls wesentlich gebessert, so daß sich 1910 zum ersten Male ein Überschuß ergab.
2. Die Lobito- oder Benguellabahn.
Unter den Bahnen Angolas steht die Lobito- oder Benguellabahn obenan wegen ihrer Bedeutung als Zufuhrlinie für den mineralreichen Katangabezirk der belgischen Kongokolonie.
Für den Bau und Betrieb dieser Bahn in Kapspur von der Lobito- bucht bis zur Ostgrenze von Angola erhielt der Engländer Rob. Williams, namens und für Rechnung der Tanganjika Concessions Limited, durch Verordnung vom 28. November 1902 eine Konzession. Das Interesse dieser im Juni 1899 in London entstandenen Gesellschaft an der Bahnkonzession war im wesentlichen begründet durch die wichtigen Entdeckungen von Mineralschätzen in Rhodesien und Oberkatanga, die das Entstehen des Bahnunternehmens zur Folge hatten. Die Tanganjika-Gesellschaft hatte sich insbesondere die Ausbeutung dieser Mincralschätze zum Ziel gesetzt und mußte daher zur Förderung ihrer Zwecke den Bahnbau betreiben. Williams hatte nunmehr zunächst eine Gesellschaft für das Bahnunternehmen, mit dem Sitz in