Print 
Die Kolonialbahnen mit besonderer Berücksichtigung Afrikas / von F. Baltzer
Place and Date of Creation
Page
179
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Französische Kolonien.

17>

der Beförderung von Zuckerrohr aus dem Inneren an die Küste. Da jede neue Linie eine Steigerung der Zuckererzeugung in dem be­treffenden Bezirk zur Folge hatte, so soll mit dem Bau von Zweig­bahnen fortgefahren werden.

Vorübergehend, so besonders im Jahr 1903, führten die auf der Insel wütenden schweren Zyklone zu einer erheblichen Steigerung der Ausgaben und Verminderung der Einnahmen.

Die vorstehenden Zusammenstellungen der Bctriebsergebnissc für die Jahre 1908 bis 1911 zeigen, daß die Bahnen befriedigend arbeiten.

Französische Kolonien:

Algier.

Das erste Eisenbahnprogramm zur Schaffung eines Bahnnetzes, das die drei Provinzen Uran, Algier und Constantine umfassen sollte, war enthalten in der Verordnung des Kaisers Napoleon III. vom 8. April 1857; auf seine Anregung hatte es der Kriegsminister Marschall Vaillant aufgestellt; es enthielt folgende Bahnlinien (im ganzen 1357 km>:

1. eine Bahn parallel der Küsfe von Algier Östlich von Constantine über oder vorbei an Aumale und Setif, ferner westlich nach Oran, über oder vorbei an Blida, Orleansville, St.-Denis-du-Sig und Ste-Barbe- du-Tlelat;

2. Linien von den Haupthäfen nach der zu 1 geplanten Linie, und zwar von Philippeville nach Constantine, von Bottgie nach Setif, von Bönc über Guelma nach Constantine, von Tenös nach Orleansville, von Arzew und Mostaganem nach Relizanc und von Oran über Sidi-Bel- Abbes nach Tlemcen.

Es ist bemerkenswert, daß Kaiser Napoleon bei den ersten Er­örterungen über die Ausführung der Bahnbauten dem Gedanken zu­neigte, die Truppen im Lande zur Herstellung der Erdarbeiten und Kunstbauten für die Bahnen heranzuziehen, während der General­gouverneur Marschall Randon sich nachdrücklich gegen diese Be­nutzung der Truppen aussprach. Man entschied schließlich für die Ausführung der Bahnen durch eine einzige Konzessionsgcsell- schaft. Nach dem Gesetzentwürfe vom 29. April 1859 sollte die Kolonie für ein Baukapital von nicht über 61 Millionen Franken auf 99 Jahre eine Zinsbürgschaft von 5 v. II. übernehmen. Der Bau war in der europäischen Vollspur il.435nP gedacht, aber wegen der hohen Kosten und infolge der inzwischen auf dem Geldmärkte eingetretenen Schwierig­keiten scheiterte zunächst die Ausführung. Im Jahre 1860 bildete sich die Algerische Eisenbahn-Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 55 Millionen Franken (110000 Aktien zu 500 Fr.) und erhielt von der Französischen Regierung die Konzession für ein vollständige-* Eisenbahnnetz in Algier, das von Philippeville ausgehend über Con­stantine nach Algier und von da über Blida nach den Häfen von Oran und Mers-el-Kebir führen und so die Hauptorte des Landes unter