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Die deutschen Schutzgebiete : Erwerb, Verwaltung und Gerichtsbarkeit / Hellmuth Kuhn
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punkte für die Flotte oder zur Unschädlichmachung und Besserung von Verbrechern. Stützpunkte' für unsere Flotte sind vor allem Kiautschou und die Häfen der übrigen Schutzgebiete. Strafkolonien haben wir nur für Eingeborene. So sind nach Jap die unruhigen Samoa- und Ponapehäupt- linge verbannt worden. Neuerdings hat man auch in Togo Besserungssiedlungen 10 * * * 5 angelegt.

Um die Frage beantworten zu können, ob unsere Schutzgebiete (koloniale) Protektorate oder Kolonien im eigentlichsten Sinne des Wortes sind, muß zunächst der Begriff des Wortes Protektorat erörtert werden und dann der der Kolonie im eigentlichsten Sinne.

§ 15 .

Was ist ein Protektorat (koloniales ) 107 und was ist eine Kolonie im eigentlichen Sinne?

Wie schon der Name Protektorat sagt, handelt es sich um ein Schutzverhältnis, und zwar zwischen zwei Staaten 108 .

Je nach der Abhängigkeit des zu schützenden Staates von dem beschützenden Staat unterscheidet man zwei Arten von Protektoraten, nämlich daseigentliche Protektorat und dasProtektorat im weiteren Sinne 107 .

106. Runderlaß des Gouverneurs von Togo, betreffend die Be­

gründung von Besserungssiedlungen vom 23. 10. 1909 (Amtsbl.

S. 330, D. K. G. XIII S. 498) fürLandstreicher und gewerbs­mäßige Prostituierte (bei Nichtinnehaltung der Kontrollvorschrif- ten) . . ., gewerbs- und gewohnheitsmäßige Verbrecher . . ., we­gen Mordes oder anderer schwerer Straftaten Verurteilte . . .. bei denen infolge ihres Kulturstandes ein eigentlicher verbrecherischer Wille nicht vorhanden ist . . . .

107. Vergl. hierzu und zum folgenden v. Poser S. 20; v. Liszt, Völkerrecht 1910 S. 54 f.

108. Oder auch mehrere z. B. das Protektorat Frankreichs und Spaniens über Andorra.