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Die deutschen Schutzgebiete : Erwerb, Verwaltung und Gerichtsbarkeit / Hellmuth Kuhn
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Der Erwerb.

A. Geschichtliches.

§ 2 .

D e u t s c h - S ii d w e s t - A f r i k a 1 .

Bereits in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte sich die Rheinische Missionsgesellschaft in Südwest- Afrika niedergelassen 2 . Drei Jahrzehnte später versuchte die Kap-Kolonie England zu einer Okkupation der afrikanischen Süd-West-Küste vom Oranje bis zum Kunene zu bewegen. Der Erfolg dieser Bemühungen war nur ein ganz minimaler, indem England sich 1876 der Walfischbai bemächtigte, ohne jedoch daran zu denken, seine Herrschaft weiter auszu­dehnen. Klar beweist dies ein Ereignis aus dem Jahre 1880, wo die Rheinische Mission England um Schutz bat. England erklärte nämlich, daß es die Niederlassungen der Missiongesellschaft gegen die Eingeborenen nicht schützen könne, da jene Gebiete außerhalb der Walfischbai und nörd­lich vom Oranjefluß lägen 3 . Den eigentlichen Erwerb Süd- west-Afrikas verdanken wir dem Bremer Kaufmann Lüderitz. Dieser beabsichtigte in Südwest-Afrika Faktoreien anzulegen

1. Vgl. hierzu Böhme S. 43 f:; Kühn S. 4 f.; Külz S. ö f.; Kühner 1908 S. 55 f.

2. Vgl. Gareis S. 43 f., 184 f.; Mirbt, S. 43; Külz S. 5 f.

3. Vgl Külz S. 5 f.; Henoch, A. Lüderitz, Ztschr. f. Kol. Pol. 1909 S. 307 und die Depesche des Staatssekretärs für die englischen Kolonien an den Gouverneur der Kap-Kolonie vom 30. XII. 1880. Im Weißbuch für Angra Pequena Nr. 3.