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negatives Resultat, so daß die Flußläufe alsbald wieder aus dem verkehrspolitischen Räsonnement verschwanden.
An diesen Grundsätzen der Verkehrspolitik auf dem Festlande änderte auch die Subventionierung der deutschen Ostafrikalinie Anfang 1890 nichts. Die neue Verbindung mit dem Mutterlande wurde nicht durch eine großzügige Verkehrspolitik in der Kolonie ergänzt. Man beschränkte sich darauf, getragen von dem Gedanken, die Küstenproduktion zu entwickeln und die Monopolstellung Zanzibars zugunsten der Festlandshäfen zu brechen, die Schaffung einer Küstenzweiglinie anzuregen und für die Hauptlinie, außer Zanzibar, noch mindestens drei weitere Häfen auf dem Festlande als Anlaufsplätze zu empfehlen.
c) Stipendienverträge.
Ein neuer Gesichtspunkt für die Erschließungsarbeiten wurde unter der Generalvertretung Vohsen mit den sogenannten Stipendienverträgen gewonnen. Es war die Absicht dieser Verträge, »die Eingeborenen zu den Kulturen von Ölfrüchten, namentlich von Erdnüssen und Sesam, behufs Verkaufs an die DOAG anzuspornen«. Über die hier genannten Produkte hinaus sollten die Verträge für jeden Handelsartikel abgeschlossen werden, den Neger, Suaheli oder Araber überhaupt zu Markte zu bringen vermochten. Dies geht auch aus folgender Einteilung des Schutzgebietes für die Zwecke der Stipendienverträge hervor. Man dachte sich die Kolonie in drei Rayons geteilt: den Küstenrayon der Jahreskulturen, die Landstrecken, welche man als Durchreisegebiete bezeichnen könnte, weil dort keine wichtigeren oder wertvolleren Produkte vorhanden waren, und die Elfenbein- und Kautschukländer. In diesen Rayons sollten mit den eingeborenen Chefs auf die Eigentümlichkeit der Lieferbarkeit usw. der einzelnen Handelsartikel abgestimmte Stipendienverträge abgeschlossen und die einflußreichen Grundbesitzer der Küste, also Araber und Suaheli, wie die Häuptlinge des Innern für eine intensivere Kulturarbeit gewonnen werden.
Eigentümlich ist diesem System der Eingeborenenkulturen, wie es uns hier zum ersten Male in der deutschen Kolonialpolitik entgegentritt, der enge Zusammenhang mit dem Faktorei- und Handelsbetrieb der DOAG. In jenem oben zitierten Passus des Geschäftsberichtes für das Jahr 1889 heißt es ausdrücklich: »Kulturen von Ölfrüchten behufs Verkaufs an uns« sind anzuregen. Einer Monopolisierung des Handels ist dieses System der Stipen-