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Die Wirtschaftstätigkeit der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft in den Jahren 1887-91 und ihre wichtigsten Voraussetzungen / von Bruno Kurtze
Entstehung
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besetzung der Küstenstationen nach den Grundsätzen Vohsens Hand in Hand ging. Bis zum i. Dezember 1889 waren neben Bagamoyo und Daressalam auch Pangani und Tanga wieder er­öffnet worden, denen nach längerer Unterbrechung, bis zum i.Juli 1890, die drei Stationen im Süden folgten. Ihre Tätigkeit er­schöpfte sich in der Erhebung der Zölle.

Eine eigentliche Stationenpolitik mit Erwerbszielen und Handelsbetrieb kam über schwache Anfänge nicht hinaus urid war demgemäß weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite von Einfluß auf das finanzielle Endergebnis der Gesellschaftstätig­keit. Man unternahm in allen Küstenstationen Schritte zur Ein­richtung von Faktoreien, schickte einen Kaufmann, der mit den ostafrikanischen Verhältnissen vertraut war, hinaus, um den Be­trieb durch Anlage einer systematischen Musterkollektion der Exporten und Importen vorzubereiten, tätigte Getreideverkäufe an den Reichskommissar und beteiligte sich an den Geschäften des Händlers Stokes mit 30000 Mk. Auch Direktor Vohsen prüfte während seines zweiten Aufenthaltes in Ostafrika, Anfang 1890, die Handelsverhältnisse und erstattete ausführlichen Bericht nach Berlin. Auf Vorschlag des deutschen Generalkonsuls wurde in Bagamoyo eine Karawanserei eingerichtet, deren Bedeutung nicht nur in der Unterbringung der Karawanen, sondern vor allem auch in der Kontrolle des Verkehrs, der wirkungsvollen Ausübung des Sicherheitsdienstes und der Verhinderung der Aus­beutung der Karawanen durch gewissenlose Inder und Araber lag. Direkte Gewinne versprach das Unternehmen zwar nicht; es war aber neben den Zollstationen ein weiteres Mittel, den Fak­toreibetrieb auszudehnen. In einem Bericht von Ende August 1890 hieß es nach all diesen Vorbereitungen: Die Faktorei­geschäfte haben begonnen.

B. Ändere kolonisatorische Unternehmungen der DOÄG.

I. Eigene Unternehmungen der DOAG: a) Bergwerkskonzession, b) Verkehrspolitik, c) Stipendienverträge. 2. Beziehungen der DOAG zu anderen wirtschaftlichen Unter­nehmungen im Schutzgebiet: a) Ansiedelungen, b) Plantagengesellschaften.

i. Eigene Unternehmungen der DOAG. a) Bergwerkskonzession. Anfang 1889 hatte sich die DOAG ein Vorzugsrecht auf die Ausbeute von Salzen und Mineralien außerhalb ihres Ver­tragsgebietes erteilen lassen. Es lief vom 1. April 1889 auf fünf