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Die Wirtschaftstätigkeit der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft in den Jahren 1887-91 und ihre wichtigsten Voraussetzungen / von Bruno Kurtze
Entstehung
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riesige Steigerung der Zolleinnahmen 1 ) nur durch verschärfte Überwachung des Personals erzielt wird und nicht, wie wir unter normalen Verhältnissen zu schließen berechtigt wären, durch eine Steigerung von Wert oder Maß des Handelsverkehrs.

b) Ausgaben für die Verwaltung. Die Einnahmen wurden fast ausschließlich für private Zwecke des Sultans verwendet; Straßenbauten und andere öffentliche Ar­beiten wurden nur soweit ausgeführt, als sie dem Herrscher nützten. In den meisten Fällen bezahlte er nicht einmal seine Zollerheber, ganz zu schweigen von den Gouverneuren und an­deren höheren Verwaltungsbeamten. So erhielten im Jahre 1888 in Lindi der Wali und 54 Soldaten monatlich 201V2 $,

Sudi 30 Soldaten 9 zl U $>

Kilwa Kiwindsche der Wali und 60 Soldaten monatl. 304 $, Mikindani der Wali, 1 Akida und 100 Soldaten

monatlich 2> 2ol U $>

Kilwa Kissiwani 1 Akida, 6 Soldaten monatlich ia 1 !?, $> in Daressalam Wali, Akida, 47 Soldaten 164 $,

Bagamoyo Wali, 2 Akidas, 1 Jemmadar und 90 Sol­daten monatlich 341 $. Rechnet man den Sold eines Soldaten auf ca. 3 $, was etwa dem damals gezahlten Arbeitslohn im Monat an Ort und Stelle entspricht, so bleiben für Wali und Akida, den höchsten Zivil- und den höchsten Militärbeamten am Platze, Gehälter von 20 oder 40 $ monatlich und nur in zwei Fällen größere Summen übrig. Der Posten des Wali, des Zivilgouverneurs, galt direkt als eine Ehrenstelle. Er war nur mit geringen rechtmäßigen Neben­einnahmen, die im Jahre einige 100 $ nicht überstiegen, ver­bunden.

Nach seiner eigenen Angabe erhielt der Sultan von den Walis an den verschiedenen Festtagen des Jahres mindestens eben­soviel an Wert in Geschenken zurück, als ihre Jahresbezüge aus­machten.

Bei anderen Beamten, namentlich bei den Zollerhebern, die oft überhaupt kein Gehalt bekamen, erklärt sich die auch für ost­afrikanische Verhältnisse kärgliche Besoldung durch die Neben­einnahmen, welche man sich kraft seiner amtlichen Stellung zu

J ) Vgl. die Zahlen auf S. 7.