Politische und wirtschaftliche Zustände in Ostafrika vor Erteilung des Schutzbriefes an die DOÄG.
I. Politische Verhältnisse: I. Politische Zustände im allgemeinen. — 2. Die Bevölkerung des Sultanats Zanzibar. ■— 3. Bodenrecht. — 4. Rechtspflege. ■—■ 5. Finanzen: a) Einnahmen, b) Ausgaben für die Verwaltung, c) Verwendung des Überschusses. — II. Wirtschaftliche Verhältnisse: 1. Zanzibar als Agrarstaat. — 2. Zanzibar als Handelsstaat. — 3. Geldwesen.
I. Politische Verhältnisse.
1. Politische Zustände im allgemeinen.
Zur Zeit der deutschen Erwerbungen war das einzig höher entwickelte Gemeinwesen in Ostafrika das Sultanat Zanzibar. Ein selbständiger Staat seit dem Jahre 1856, hatte es früher eine Provinz des Sultanats Maskat gebildet. Bis 1840 ein wenig beachtetes Anhängsel desselben, gewann es erst politische Bedeutung, als Seyyid Said in diesem Jahre seine Residenz von Maskat nach Zanzibar verlegte, und gleichzeitig eine stärkere Zuwanderung von Vollblutarabern zunächst nach den Inseln Zanzibar und Pemba stattfand. Die Herrschaft des Sultans von Maskat-Zanzibar auf dem Festlande reichte von 'Warscheich im Norden bis zum Kap Delgado im Süden, war aber namentlich an der Somaliküste auf einige Küstenstädte beschränkt. Die Suahelibevölkerung dieser Gegenden, von Dynastien regiert, welche, wie die Msara in Mombas, bis 1750 noch rein arabisch gewesen waren, hatte sich lange und oft mit Erfolg den Unterjochungsversuchen der Maskarenen widersetzt. Nach dem Innern zu bestanden überhaupt keine festen Grenzen; die dort wohnenden Negerstämme zahlten nur in seltenen Fällen Abgaben und erkannten die Autorität des
Kurtze, Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft. 1