- 2Ö -
tn einer Hand. Schließlich wurden diese Verhältnisse gegenüber den wachsenden Anforderungen an die Landesverwaltung so unhaltbar, daß sich die Gesellschaft zur Aufgabe ihrer Schutzbriefrechte entschließen mußte.
§ 6
b. Rechtserwerb nach Aufgabe der Rechte aus dem
Schutzbrief
I. Am 7. Oktober 1898 schloß die NGC. mit der Regierung einen Vertrag ab 1 ), nach dem sie auf ihre Rechte aus dem Schutzbrief gegen eine in 10 Jahresraten zu gewährende Entschädigung von zusammen 4 Millionen Mk. verzichtete.
II. Im gleichen Vertrag sicherte sich die NGC. außer dem bis zum 1. April 1899 in Besitz genommenen Land das Recht, innerhalb 10 Jahren weitere 50,000 ha Land zu okkupieren. Der Grundbesitz der Gesellschaft beträgt daher, wie sie mir durch Schreiben vom 27. April 1908 mitteilte, gegenwärtig einschließlich jener inzwischen okkupierten 50,000 ha: 137,000 ha.
III. Die NGC. hat von ihren Hoheitsrechten mit Ausnahme der oben kurz geschilderten Landokkupationen bis zur Aufgabe ihrer Regalien so gut wie gar keinen Gebrauch gemacht, da sie sich beinahe ausschließlich der Plantagenwirtschaft widmete. Bei Verzicht auf ihre Rechte aus dem Schutzbriefe hat sie sich jedoch einige ausschließliche Bergrechte gesichert, soweit sie hoffen konnte, davon Gebrauch zu machen und wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Damals versprach man sich viel vom Goldbergbau im Gebiete des oberen Ramu und im Hinterlande des Huon-Golfs; demgemäß wurde der NGC. im Art. VII des Vertrages vom 7. Oktober 1898 das ausschließliche Bergrecht südlich des fünften Breitengrades im Flußgebiet des Ramu bis zur Wasserscheide dieses Flusses belassen.
III. Die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika
§ 7
1. Die Gründung der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika
Da Adolf Lüderitz nicht nur Gründer des deutschen Schutzgebietes Südwestafrika, sondern auch, was Landrechte anlangt, der ausschließliche Rechtsvorgänger der DKG. ist, müssen wir hier dieses verdienten Mannes wenigstens kurz gedenken. Aus drei Gründen schien gerade SWA. die besten Hoffnungen zu rechtfertigen:
*) Abgedruckt in den Nachrichten 1898, S. 2.