Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1909) Ostafrika und Kamerun / hrsg. von Hans Meyer
Entstehung
Seite
542
Einzelbild herunterladen
 

542

Kamerun.

hoffentlich endlich los. Merkwürdigerweise setzten die Kaufleute der sehr verständigen An­ordnung der Regierung anfangs heftigen Widerstand entgegen.

Um den Handel etwas mehr zu kontrollieren, ist das Gesetz erlassen worden, daß jeder Händler sich einen Wandergewerbeschein kaufen muß. So werden namentlich die schwarzen Händler, die den Aufkauf der Waren im kleinen in der Hand haben, kontrolliert.

Zweifellos geht die Kolonie seit dem Jahre 1905 ganz neuen Zeiten und neuen Ver­hältnissen entgegen. Das zeigt sich schon rein äußerlich in dem gewaltigen Aufschwung, den Export und Import genommen haben. Zwar brachte das Jahr 1908 gewaltige Nacken­schläge, und ist es nicht wahrscheinlich, daß die Kautschukausfuhr noch einmal hoch empor­schnellen wird, allein andere Produkte werden an die Stelle treten können, vor allem Palmöl und Palmkerne, sobald erst durch die im Bau befindlichen Bahnen eine Ausfuhr aus den Ölpalmenwäldern der Gebirge ermöglicht wird. Auch mit einer Steigerung der Plantagenprodukte Kautschuk und Kakao kann man rechnen.

L. Die Finanzen.

Die Haupteinnahmequelle der Regierung sind die Zölle. Diese beziehen sich einmal auf Alkohol, indem für das Liter 50prozentigen Alkohols 1 Mark erhoben wird. Ferner zahlen sämtliche Waren einen Einfuhrzoll, der 10 Prozent des Wertes beträgt. Aber auch Ausfuhrzölle werden erhoben, nämlich 40 Pfennig für das Kilo Kautschuk und 2 Mark sür das Kilo Elfenbein. Zu den Zöllen kommen bestimmte Verwaltungsgebühren hinzu, z. B. Hafenabgaben, Gewichtsgebühren, Scheine für Wanderhändler, Einnahmen aus Werkstätten, aus dem Verkauf der Produkte des Versuchsgartens, der Viehzüchtereien, der Sennerei und ähnliches. Schließlich werden auch direkte Steuern erhoben. So ist im Distrikt Johann-Albrechtshöhe eine Hüttensteuer eingeführt worden; sie beträgt in dem Gebiet mit Kommunalverwaltung 12, in solchen ohne Kommunalverwaltung 6 Mark pro Hütte. Wie erwähnt, gilt dasselbe für den Jaundebezirk. Auch in den beiden Residen- turen des Nordens wird Tribut erhoben. Im Jahre 1907 war die Finanzlage folgende:

1907 Soll Wahrscheinliche Einnahme

Zölle.......... 2530000 Mark 3453927 Mark

Gebühren........ 487100 - 608273 -

Steuern......... 236600 - 313344 -

Rest aus Vorjahren..... - 250700 -

Zusammen: 3253700 Mark ^4626 244 Mnk

Ausgabe.........'.........5996796 -

Defizit................... 1370552 -

Reichszuschuß................. 2 904354 -

Überschuß.................. 1533802 -

Diese Tabelle zeigt deutlich, daß die Kolonie vorläufig ohne einen Reichszuschuß von 1^2 bis 2 Millionen Mark nicht bestehen kann. Die Hauptkosten verursachen die Unterhaltung der Schntztruppe und die notwendigen kriegerischen Expeditionen. Wenn es möglich wäre, die Militärlasten mit dem einheimischen Militärbudget zu vereinen, so stände die Kolonie selbständig da. Voraussichtlich dürften der Bau der Eisenbahnen und die damit eintretende Steigerung des Handelsumsatzes sowie die Möglichkeit, in größeren Gebieten die Hütten­steuer durchzuführen, in den nächsten Jahren dazu führen, daß trotz der Militärlasten die Kolonie ohne Reichszuschuß bestehen kann.