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Zur Oberflächengestaltung und Geologie Deutsch-Ostafrikas : Ergebnisse der von dem Bergassessor W. Bornhardt in den Jahren 1895 - 1897 in Ostafrika unternommenen Reisen ; Mit 27 Tafeln in Lithographie und Lichtdruck und zahlreichen Abbildungen im Text ; In besonderer Mappe: 4 topographische, 4 geologische Specialkarten im Maassstabe von 1:500000, 2 Tafeln Profile und 1 Uebersichtskarte mit Einzeichnung der Reiserouten im Maassstabe von 1:2000000 / Veröff. im Auftr. und mit Unterstützung d. Kolonial-Abth. d. Auswärt. Amtes. Die topogr. Kart. konstr. und berab. von P. Sprigade und M. Moisel
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Schiffbarkeit des Ruliyi.

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Ueber die Schiffbarkeit des Luvegu ist bisher nichts Näheres bekannt ge­worden. Für den Ulanga, ist dagegen durch Hauptmann v. Prittwitz*) fest­gestellt, dass dessen Schiffbarkeit erst 60 km oberhalb der Vereinigung mit dem Luvegu, bei Ngahomas Dorf beginnt und dass sie von da bestimmt bis zur Ein­mündung des Kihansi-Baches, wahrscheinlich aber noch erheblich weiter hinauf­reicht. Die Thallänge beträgt von Ngahomas Dorf bis zum Kihansi-Bache 83 km, die P'lusslänge in Folge der unausgesetzt aufeinander folgenden starken Windungen des Flusses in derselben Strecke annähernd das Doppelte. Von den Zuflüssen des Ulanga sind nach v. Prittwitz selbst die wasserreichsten, der Kihansi und der Ruipa, als Verkehrsstrassen nicht zu benutzen.

Ob sich auf dem unteren Rufiyi bis Kibambawe aufwärts je ein erheb­licher Schiffsverkehr entwickeln wird, erscheint mir zweifelhaft, da einestheils die vom Flusse durchschnittene Landschaft mit alleiniger Ausnahme der Rufiyi- Niederung selbst, die sich bis Kipo kwa Ssule in erheblicher Breite aufwärts er­streckt unfruchtbar, schwach besiedelt und in weiten Gebieten ganz un­bewohnt ist, und da anderentheils der Verkehr nach den Hochlandsgebieten am oberen Ulanga, sowohl durch die Unterbrechung des Schifffahrtsweges ober­halb Kibambawe, als auch durch die starke Schlingenbildung des Ulanga, so grossen Erschwerungen ausgesetzt ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, der Verkehr dorthin werde diesen weiten Umweg dem direkten, künftig noch für Wagen befahrbar zu machenden Landwege von Dar-es-Salam aus vorziehen.

Sollte es aber doch zur Einrichtung eines regelmässigen Schiffsverkehrs bis Kibambawe kommen, so würde dieser auf manche nicht zu unterschätzende Schwierigkeiten stossen. Der Rufiyi bewegt grosse Mengen von Sand, der sich an zahllosen Stellen zu Sandbänken häuft und Untiefen erzeugt, deren Lage durch jede Hochfluth stark verändert wird. Hinderlich ist ferner der grosse Unterschied in der Wasserführung des Flusses zur Trocken- und zur Regenzeit, der weit über die bei den heimischen Flüssen vorkommenden Unterschiede hinausgeht. In Folge zu geringen Wasserstandes im einen und zu reissender Strömung im anderen Falle würde die Schifffahrt daher voraussichtlich alljährlich längere Unterbrechungen erleiden.

Um eine Vorstellung von den im Unterlaufe des Rufiyi herrschenden Ge- fällsverhältnissen zu geben, stelle ich in Folgenden die für den Rufiyi geltenden Zahlen denjenigen für die Oder nach den amtlichen Angaben in dem »Oder­werke« gegenüber, wozu ich indessen bemerken muss, dass die Bestimmung der Spiegelhöhe des Rufiyi bei Kibambawe nur auf einer Reihe von Aneroid- Ablesungen beruht, die gerade hier durch Siedepunktsbestimmungen nur unvoll­kommen kontrolirt werden und daher geringe Sicherheit besitzen:

Thallänge des unteren Rufiyi 160, Stromlänge 240 km, absolutes Gefälle 80 m. Demnach relatives Gefälle des Thaies 1 : 2000, des Stromes 1 : 3000.

Thallänge der Oder von Breslau bis zur Mündung 420, Stromlänge 512,6 km, absolutes Gefälle 111,15 m - Demnach relatives Gefälle des Thaies 1:3780, des Stromes 1 :461s.

II. Marsch von Kipei kwa Kombuayai durch die Landschaften Kitshi und Matumbi nach Kilwa Kivindye.

21. bis 27. September.

1. Oberflächengestaltung (Uebersicht). Das Bergland von Kitshi bildet mit demjenigen von Matumbi ein eng verbundenes Ganzes, das, obwohl es in sich eine recht mannigfaltige Gliederung besitzt, doch dadurch den Eindruck

*) Untersuchung der Schiffbarkeit des Kihansi und eines Theiles des Ulanga-Flusses. v. Danckel- mans Mitth. 189S S. 255 ff.

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