134 vi'. Herrfnrth, Fürst Bismarck und die Kolonmlpolitik
v. Die Erwerbungen in der Südsee.
1. Deutsch-Neuguinea.
Schon im Jahre 1866 hatten Deutsche in Australien auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, im polynesischen Archipel Länder für Deutschland zu erwerben. Tatsächlich waren auch schon seit längerer Zeit auf zahlreichen Inselgruppen erhebliche deutsche Interessen vertreten, insbesondere war dort die „Deutsche Handels- und Plantagengesellschaft der Südseeinseln" tütig. Im festen europäischen Besitz war aber bisher nur die westliche Hälfte von Neuguinea gewesen — namentlich Holland hatte hier Besitzungen —, die östliche Hälfte dagegen war noch unabhängig und unerforscht und galt wegen des ungesunden Klimas und aus anderen Gründen für wenig wertvoll. In Deutschland war man auf die deutschen Interessen in der Südsee besonders durch die im Jahre 1880 von Bismarck zugunsten der soeben erwähnten Handelsgesellschaft eingebrachte sogenannte Samaovorlage aufmerksam gemacht worden. Wie schon früher ausgeführt^), war diese Borlage nach langen Verhandlungen darüber, ob die deutschen Interessen erheblich genug wären, um ein Eintreten des Reiches zu veranlassen und zu rechtfertigen, vom Reichstage abgelehnt worden. Bismarck konnte damals bei dieser Haltung des Reichstages den beteiligten Kreisen nur mitteilen, daß die Regierung sich auf Okkupationen nunmehr nicht einlassen könnte und es den Privatunternehmungen überlassen bleiben müßte, auf eigene Hand vorzugehen; doch würde das Reich dem von Privatunternehmungen erworbenen Besitz maritimen und konsularischen Schutz nicht versagen.
Es ist als ein Glück zu betrachten, daß infolge der Ablehnung der Samaovorlage die Gesellschaft damals nicht zugrunde ging. Sie setzte vielmehr ihre Tätigkeit weiter fort und ermöglichte es durch Ausdehnung ihrer Geschäfte, daß sich die deutschen Interessen in der Südsee im Laufe der Jahre nicht unwesentlich erweiterten. Die genannte Gesellschaft und mit ihr die Firma Hernsheim in Hamburg hatten nämlich allmählich die nördlich von Neuguinea gelegenen Inselgruppen von Neubritannien und Neuirland unter vorwiegend deutscheu Einfluß gebracht.
l) Vgl. Kapitel I, S. 16—19.