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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Bahnfrachtsätze waren verschieden: Stückgut zahlt mehr als "Wagenladungen, zwei "Wagen mehr als fünf, Eilgut mehr als Frachtgut; ein Zollzuschlag in Höhe des Frachtbetrages hätte also das vertraglich festgelegte System, wonach der Zoll unge­achtet der Entfernung und der Beförderungsart für ganz China derselbe bleibt, einfach umgestoßen.

Nicht zum mindesten war es diese Vertragswidrigkeit, die dem Vorschlag die Aussicht auf Annahme nahm, ganz abgesehen davon, daß er in sich selbst undurchführbare Schwierigkeiten barg. Sicherlich würde die Kaufmannschaft kaum gewillt gewesen sein, einer Privatgesellschaft, deren Interesse der Natur der Sache nach in erster Linie auf Erzielung einer hohen Dividende sich richtete, eine solche Macht über Wohl und Wehe des gesamten Handels einzuräumen.

2. Wünsche und Vorschläge der chinesischen Kaufmannschaft. Ernsthaftere Würdigung verdiente jedenfalls ein anderer Aus­weg, der teilweise, wenn auch nicht ausschließlich, auf die An­regung chinesischer Kaufleute zurückging. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, wie kurz nach Eröffnung des Transitzoll­amtes in Tsingtau sich gewisse Schwierigkeiten für die Ver­zollung von Detailwaren herausstellten. Die Beschwerden wurden anfangs hauptsächlich in Eingaben der chinesischen kauf­männischen Vereinigungen von Pingtu, Laitschoufu, Weihsien und anderen vertreten. In einer derartigen Eingabe der Kauf­leute aus Yehhsien vom 9. Oktober 1901 hieß es:

In allen Verkehrshäfen Chinas mit dem Auslande wird beim Eintreffen der Seeschiffe dem Zollamte die Ware de­klariert und der Zoll entrichtet. Ist die Ware gelandet, kann sie ungehindert verkauft werden, ohne weitere Zoll­auflage; in Tsingtau ist dagegen leider erst der Zoll zu ent­richten, nachdem die Ware gelandet ist. Wird von solchen Sachen, welche in Ballen und Kisten eingeführt werden, ab­gesehen, so ist es hauptsächlich der Detailhandel, der ge­troffen wird. Einerlei, wohin die Ware versandt wird, man muß zum Zollamt, und da dieses nur zu gewissen Stunden geöffnet ist, erleidet man vielfach Verzögerung durch Ver­spätung.