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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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zollfrei verbraucht werden kann nnd aus diesem Grunde immer nur ein geringer Teil bei jeweiligem Verkaufe zur jedesmaligen Verzollung gebracht wird. Damit sind tatsächlich gewisse Mühen und Unbequemlichkeiten verbunden, die sich vorläufig trotz allen Entgegenkommens nicht aus der "Welt schaffen lassen, die aber, wenn einmal der Handel mit dem Hinterlande in die Wege ge­leitet ist, von selbst fortfallen und in der angedeuteten Weise eine sehr einfache und sich von selbst aufdrängende Lösung finden."

1. Anträge der Eisenbahngesellschaft.

Unter den Vorschlägen zu einer Vereinfachung der Zoll­erhebung, die bis dahin hervorgetreten waren, befand sich der­jenige der Betriebsdirektion der Eisenbahngesellschaft, den Zoll durch Zahlung einer Pauschalsumme seitens der Bahn, die ihrerseits einen Zuschlag zu den Frachten nehme, abzulösen. Eine detaillierte Angabe über die Höhe der Pauschal­summe und die zu ihrer Aufbringung erforderlichen Frachtsätze ist niemals gemacht worden. Solange diese fehlte, ließ sich ein Urteil über die praktische Bedeutung des Vorschlags nicht ge­winnen. Wie er vorlag, bezog er sich ausschließlich auf Einfuhr­güter, soweit sie mit der Bahn in das Innere geschafft werden. Er hätte also keine Ablösung des Zollamtes, sondern nur durch die verschiedene Behandlung der Waren je nach ihrer Beför­derungsart verschiedene Belastung gleicher Waren herbeigeführt. Allein die dadurch erzeugte Unklarheit, daß ein Teil der Waren nach dem Gewicht oder Rauminhalt seitens der Bahn, ein Teil nach dem Werte seitens des Zollamts berechnet werden mußte, machte ein weiteres Eingehen auf den Vorschlag überflüssig.

Wäre er je in die Praxis umgesetzt worden, so hätte er eine Umwälzung der ganzen Handelsverhältnisse verursacht: den Handel in umfangreichen oder schweren, aber billigen Waren hätte er vernichtet, während er die kleinen teuren Gegenstände, die im Verhältnis zu ihrem Gewichte und Umfange hohe Zölle zahlten, beinahe unbelastet ließ. Ferner war zu berücksichtigen, daß die Waren verschiedenen Zolltarifen unterworfen waren, teilweise dem vollen von 5%, teilweise dem halben Küstenzoll von 2y 2 % vom Werte, und teilweise frei eingingen. Man mußte sich also fragen: soll die Bahn für alle Warenklassen denselben Frachtzoll erheben und wird sich die Kaufmannschaft das bieten lassen? Auch die