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nach prädestiniert ist: der Industrieplatz Schantungs. Nicht Isolierung heißt die Losung, sondern Expansion; nicht Ab- schließung gegen fremde Übergriffe, wie einst in Hongkong, sondern Einbeziehung aller der Güter und wirtschaftlichen Vorteile, die ein fremdes Land zur Nutzung uns zugewiesen hat, in unseren Bereich.
3. Stellung der Kaufmannschaft. Dieser Grandsatz ist nicht von Anfang an Gemeingut der Bevölkerung des Schutzgebietes gewesen! Wohl kaum hat eine Einrichtung des Gebietes so viel Angriffe erfahren, wie die Zollregelung; die Angriffe waren um so heftiger und zügelloser, als sie auf einem Gebiete lagen, über das zu urteilen ernste Studien und wirkliche Kenntnisse voraussetzte. Auf die Gegenüberstellung der Vorzüge des eingeführten Systems vor einer Verzollung an der Grenze ist deshalb hier absichtlich mit solcher Ausführlichkeit eingegangen, weil nach kurzer Zeit der Buf: „Weg mit dem chinesischen Zoll aus deutschem Gebiete über die Grenze" so laut wurde, daß auch besonnenere Elemente sich ihm anschlössen. Die Erwähnung dieser Versuche, eine Änderung herbeizuführen, hat jetzt nur geschichtlichen Wert; das Gouvernement hat sich stark genug erwiesen, unbekümmert an dem, was es einmal für richtig und der Entwicklung des Gebietes förderlich erkannt hatte, festzuhalten und das wachsende Verständnis der Bevölkerung für ihre eigenen Interessen abzuwarten.
Ein abschließendes Urteil über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung konnte sich erst im Laufe der Jahre bilden; eine längere Probezeit war durchaus geboten. Schon der Umstand, daß nur provisorische Zollbestimmungen zwischen dem Deutschen Beiche und China vereinbart waren, lieferte den Beweis, daß man auf deutscher Seite nicht blindlings Tatsachen schaffen wollte, die man unter allen Umständen und ohne jede Bücksicht auf ihre Zweckmäßigkeit aufrecht zu erhalten entschlossen war. Um so fester aber war das Gouvernement gewillt, sich nicht durch hohle Bedensarten oder sentimentale Begungen von einer gründlichen und allseitigen Erprobung abhalten zu lassen. Daß es dabei die Wünsche der Kaufmannschaft, wo sie berechtigt waren, achtete, ist selbstverständlich. Es braucht in dieser Hinsicht nur