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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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derten den Verkehr zwischen Deutschen und Eingeborenen an den bisher wenigst zugänglichen Plätzen. Mit zunehmendem Wohlstande der Bevölkerung entstanden neue dringende Bedürf­nisse der Regierung: es fehlte den chinesischen Behörden an Mitteln, sie zu befriedigen! Yon europäischer Seite geschah nichts, um die vorauszusehende Umwälzung aller Verhältnisse vorzubereiten; man rief einen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung künstlich hervor: vor der Notwendigkeit, ihn lebens­fähig zu machen, verschloß man die Augen!

Bald nach Fertigstellung der Bahnen im Inneren Schantungs tauchte der Vorschlag auf, entlang den Schienenwegen Likin- ämter einzurichten, um von den "Waren, die im Inneren verbraucht wurden, besondere Provinzialabgaben zu erheben. Bei den Schwierigkeiten, die die Ausführung dieses Planes brachte, ver­fiel der Gouverneur Sunpautschi auf den Plan, diese Abgaben in Höhe des Transitzolles gleich bei Ein- und Ausfuhr der Waren an den Grenzen der Provinz, vornehmlich also in Kiautsckou, erheben zu lassen. Im Jahre 1911 berichtete er darüber an den Thron. Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Zentralisation der Erhebung des Warenzolles in den Hafenstädten hatte sich also damals bei den Provinzialbehörden endlich durchgerungen, die im Jahre 1898 ohne große Mühe ihnen hätte beigebracht werden können, besonders, wenn sie mit dem Angebot der obli­gatorischen Transitverzollung verbunden gewesen wäre. Was zu der Zeit als freies Entgegenkommen seinen Eindruck nicht verfehlt hätte, wird jetzt als Nachgeben unter dem Druck der Verhältnisse wirken. Wenn Sunpautschi in dem Thronbericht erwähnt, daß der deutschen Kolonie von den er­warteten Einnahmen ein Teil in Höhe von 20% zukomme, so scheint ein Irrtum vorzuliegen; in logischer Konsequenz der Zoll­abmachungen hat Deutschland kein Anrecht auf diese Gebühren. Durch den Ausbruch der Revolution ist diese wie die meisten anderen Reformfragen vertagt worden.

4. Provisorischer Charakter der Pekinger Übereinkunft.

Eine wesentliche Bestimmung enthielt der Schlußartikel der Pekinger Übereinkunft. Man war sich von Anfang an klar dar­über, daß es sich bei der Zulassung einer chinesischen Behörde um etwas Neues, ein Experiment, handle, das nur bei gegenseitigem