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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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Wohl oder übel erklärte sich der Stadtrat damit einverstanden, Lotterien in der Niederlassung nicht zu dulden, falls der Konsular- körper und die chinesische Regierung sich zur Bestrafung jeder Zuwiderhandlung bei ihren Staatsangehörigen verpflichteten; das Nachgeben wurde ihm um so leichter gemacht, als die Konsuln drohten, die in Artikel 34 der Grundverfassung der Internationalen Niederlassung Schanghais angedrohte Strafe über j eden zu verhängen, der unberechtigt Lotterielose verkaufe. Die Konzessionen wurden darauf zurückgezogen, und die Gesellschaften gingen ein, da auch die chinesischen Behörden ein Interesse hatten, außer der staatlich zuge­lassenenKiangnan-Wohltätigkeitslotterie", die offiziell ihren Sitz in Schanghai hatte und von dem Verbot nicht betroffen wurde, keine j)ri- vate Konkurrenzgesellschaft zu dulden. Im Süden Chinas setzte die Lotterie in Macao Santa Casa da Misericordia da Macao" viele Lose ab. Beide Anstalten standen unter amtlichem Schutze und wurden dem Namen nach als philanthropische Unternehmungen geleitet.

Diese Vorgänge am Nachbarplatze hatten für das Schutzgebiet den Nachteil, daß ein wesentliches Absatzgebiet der Lose, Schang­hai, der Gesellschaft verschlossen wurde. Denn wenn die amtliche Vertretung Deutschlands auf der einen Seite sich für Unterdrückung des Lotteriebetriebes in Schanghai einsetzte, so war es nicht gut denkbar, daß sie eine Ausnahmestellung für das in Tsingtau ent­standene ähnliche, wenn auch ganz andere Garantien der Sicher­heit bietende Privatunternehmen beanspruchte. Dem Beisjaiel der chinesischen Behörden in Schanghai folgten die chinesischen Be­amten in Schantung, die natürlich gern sich beeilten, einer Ein­nahmevermehrung des Schutzgebietes auf Kosten chinesischer Zahler entgegenzutreten. Unter diesen Umständen fand die Ge­sellschaft, daß der Vertrieb der Lose im Schutzgebiete allein sich nicht lohnte und stellte den Betrieb im März 1903 bis auf weiteres ein. Seither ruht das Abkommen; der Spielsucht wird in anderer Weise gefröhnt; Pferderennen, Spekulation in Opium, Kautschukaktien bieten hinreichende Gelegenheit zur Betätigung der Leidenschaft, nur daß ihre Wirkungen für die Gesamtheit verheerender sind als die einer amtlich überwachten Lotterie.

H. Konzessionsabgaben. Zu den Konzessionsabgaben lassen sich die Einkünfte rechnen aus den Gewinnen der Deutchen Eisenbahn- und

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