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Aus Kiautschous Verwaltung : die Land-, Steuer- und Zollpolitik des Kiautschougebietes / von W. Schrameier
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oder die wegen Jagdvergehens bestraft sind, kann der Jagdschein versagt werden. "Während anfänglich der Grundsatz gegolten hatte, die Jagd im ganzen Gebiete freizustellen, machte die Ver­mehrung der Bevölkerung und die zunehmende Bebauung Be­schränkungen nötig. Besondere Nachteile erwuchsen daraus nicht, insofern als durch die Eisenbahn dem Jäger Gelegenheit geboten war, außerhalb des Schutzgebietes auf chinesischem Boden jeder­zeit seinem Vergnügen nachzugehen.

Die Vogelschutzverordnung vom 19. November 1905 und die Wildschonverordnung vom 15. Oktober 1912, die die Stein-, See-, Fisch-, Schlangen- und Schreiadler unter den jagd­baren Tieren des Schutzgebietes aufzählen und das Töten schäd­licher Vögel in den Weinbergen gestatten, führen strenge Straf­bestimmungen, bei Chinesen neben der Geld- und Freiheitsstrafe noch Prügelstrafe bis zu 50 Hieben, ein, deren abschreckende Wirkung vielfach durch das Fehlen des äußeren Anlasses (Wein- berge usw.) sich ausgleicht.

G. Gewerbescheine. Der Ausführung der im § 8 der Steuerverordnung vom 2. September 1898 in Aussicht gestellten Ausgabe von Gewerbe­scheinen wurde im Jahre 1900 nähergetreten. Die Vorarbeiten wurden aber erst im Jahre 1902 abgeschlossen. Am 10. Juni 1902 gelangte die Verordnung, betreffend Gewerbescheine, zur Veröffentlichung, nachdem bereits früher einzelne Scheine für Pfandhäuser und chinesische Musikhallen ausgestellt worden waren. Vor allem tat die Registrierung der im Schutzgebiete beheimateten Lokalfahrzeuge not, soweit sie den Personen- und Warenverkehr zwischen den verschiedenen Küstenhäfen des Schutz­gebietes vermittelten; denn nur auf diese Weise konnte erfolgreich dem überhandnehmenden Schmuggel und Fällen von Seeraub vor­gebeugt werden. Das Verfahren ist im allgemeinen dem in Hong­kong und Schanghai bestehenden nachgebildet und die Erfahrung beider Plätze benutzt worden. Die Gebühr war dazu bestimmt, einen Beitrag zu den Kosten zu liefern, die dem Gouvernement durch die Kontrolle, Straßenerhaltung usw. entstanden. Im Ver­hältnis zu den geringeren Leistungen des Schutzgebietes gegen­über den älteren Ansiedlungen an der chinesischen Küste waren auch die Abgaben für die Ausstellung der Gewerbescheine gering.