Teil eines Werkes 
Teil 1 (1906)
Entstehung
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Der Absatz 2 des Artikels 19 der Damaralandkonzession bleibt auch liier ausser Anwendung.

f) Bei der Ausübung der durch diese Konzession verliehenen Rechte sind die Konzessionäre verpflichtet, die allgemeinen Gesetze und Verord­nungen zu befolgen, welche für das Schutzgebiet im landespolizeilichen Interesse und insbesondere im Interesse der im Gruben- und Eisenbahn­betriebe usw. beschäftigten Personen erlassen werden.

g) Die Konzessionäre sind befugt, die thnen durch diese Konzession verliehenen Rechte ganz oder teilweise an andere Personen oder Gesell­schaften zu übertragen, in welchem Falle die Rechtsnachfolger sich ver­pflichten, und imstande sein müssen, alle Bedingungen dieser Konzession zu erfüllen, soweit der ihnen übertragene Teil in Betracht kommt.

3. Der Endzweck des Bergwerksprivilegs*).

Streng genommen ist der bestimmte Endzweck des der Otavigesell- schaft übertragenen Bergwerksprivilegs nicht erreicht und kann auch nicht mehr erreicht werden, ist daher das Privileg von selbst erloschen. Denn der Endzweck betraf die alsbaldige Inbetriebsetzung eines Berg­werks mit 5000 Tonnen Jahresförderung bis zum 12. September 1900. Nach Ablauf dieser Zeit war die wirtschaftliche Entwickelung des Schutz­gebiets, hauptsächlich infolge des Baues der Regierungsbahn bis Karibib, so weit vorgeschritten, dass die Aufschliessung jener Minengebiete der Otavigesellschaft durch das Kapital ohne Privilegierung sicher hätte er­reicht werden können.

Im Gegensatz zu dem der South-West-Africa-Company verbliebenen Minengebiet, woselbst auch trotz der zweimaligen Fristverlängerung für die Inbetriebsetzung einer Grube mit 5000 Tonnen Jahresförderung bis Ende 1906 der Endzweck des Bergwerksprivileg nicht mehr erreicht werden kann, besteht jedoch für das Minengebiet der Otavigesellschaft diese Möglichkeit. Die Denkschrift von 1905 führt hierzu folgendes aus**):

Durch die von der Otavigesellschaft mit einem Kostenaufwande von 1 576 269 Mark im Otavigebiet bereits geleisteten Vorarbeiten war die Möglichkeit einer Gesamtförderung von mindestens 5000 Tonnen jährlich wenn auch vielleicht in unwirtschaftlicher Art zweifellos gegeben. Die Arbeiten, die die von der Otavigesellschaft im Juni 1900 entsandte Minenexpedition ausführte, beliefen sich auf insgesamt 1860 Fuss Schächte und Querschläge. Es wurden da­durch 293 330 Tonnen hochgradigen Erzes mit einem durchschnitt­lichen Gehalt von 12,61 % Kupfer und 25,29 % Blei und 190 519 Tonnen geringgradigen Erzes mit einem Durchschnittsgehalt von 2,91 % Kupfer und 4,37 % Blei aufgeschlossen."

*) s. oben S. 188. **) s. S. 37.