Kamerun. — Das Land.
Südwestafrika nicht, wie in den andern afrikanischen Schutzgebieten allgemeine Wertzölle von den eingeführten Maren erhoben, sondern lediglich bestimmt normierte Einfuhrzölle auf Branntwein (H U7. pro Liter), Feuerwaffen und Munition, Tabak (Z M. pro Kilogramm), Bier (0,^5 M. pro Kilogramm) und lveine (0,20 Ul., Schaumweine 0,50 Ul. pro Kilogramm), sowie Ausfuhrzölle auf Vieh, Guano und Robbenfelle. Während die Einfuhrzölle für G03 auf ^900 000 M. veranschlagt sind, werden nur 1000 M. Ausfuhrzölle (von Nobbenfellen) erwartet, da weder mit Viehausfuhr noch größerer Guanogewinnung gerechnet werden kann. Line günstige Gestaltung der Finanzen des südwestafrikanischen Schutzgebiets wird erst erwartet werden können, wenn eine stärkere Besiedlung und der Ausbau des Eisenbahnnetzes einerseits eine Verminderung der Ausgaben durch weitere Herabsetzung der Truppenzahl ermöglichen, andrerseits eine Steigerung der eigenen Einnahmen herbeiführen.
3. Kamerun.
a) Das Land.
Das Schutzgebiet Kamerun hat einen Flächeninhalt von V5 000 hkm, steht also an Größe nicht weit hinter dem Deutschen Reiche zurück.
Das Schutzgebiet läßt sich nach der Natur des Landes im wesentlichen in drei Teile teilen:
^ Das von dichten Urwalds bestandene Gebiet von der Küste bis zum Rand der Hochplateaus. Dieser Urwaldgürtel hat eine Breite von durchschnittlich etwa 200 1<in.
2. Die Hochplateaus, welche im wesentlichen den Charakter eines Graslandes tragen.
Z. Das Tschadseegebiet, zum Teil mit Steppencharakter, zum Teil in der Gegend des Tschadsees selbst mit Sumpfvegetation.
Die 320 Km lange Küste von Kamerun ist überall mit Urwald, zum Teil mit Ulangrovewaldung bestanden. Das Schutzgebiet besitzt in Duala einen ausgezeichneten Hafen, während die beiden anderen hauptsächlich von Schiffen angelaufenen Olätze Kribi und Victoria offene Reeden sind. In der Rlitte der Küste ragt aus dieser das Kamerungebirge hervor, welches einen Umfang von etwa 2000 c^Km besitzt und bis zu H000 in Höhe auf-
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